Deutsche Tageszeitung - Groko einigt sich auf letzte Details zu Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Groko einigt sich auf letzte Details zu Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung


Groko einigt sich auf letzte Details zu Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Groko einigt sich auf letzte Details zu Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung / Foto: ©

Die große Koalition hat sich auf letzte Details des geplanten Rechtsanspruchs für eine Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern geeinigt. Ein AFP am Dienstag vorliegender Gesetzentwurf sieht vor, dass die Länder Mittel für den Neubau, die Erweiterung sowie die Sanierung entsprechender Einrichtungen länger als bisher geplant in Anspruch nehmen können. Das Gesetz soll noch in dieser Woche im Bundestag beschlossen werden.

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Dafür soll der Anspruch auf sogenannte Bonusmittel um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert werden. Die Koalition will mit der Neuerung die Zustimmung der Länder im Bundesrat erreichen - die zuletzt ein stärkeres Engagement des Bundes verlangt hatten. "Was lange währt, wird endlich gut", sagte der familienpolitischer Sprecher der SPD, Sönke Rix, der Nachrichtenagentur AFP. "Nach der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kita-Platz und der Einführung des Elterngeldes sind wir einen großen Schritt zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf weitergekommen."

Im Gesetzgebungsverfahren sei berücksichtigt worden, dass der Ausbau von Ganztagsangeboten eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen sei. "Der aktuelle Vorschlag verdient deshalb die Zustimmung des Bundesrates", sagte Rix. Mit dem neuen Gesetz bekämen Kinder mehr Zeit zum Lernen, fügte der SPD-Bildungsexperte Oliver Kaczmarek hinzu. "Das hilft allen Kindern in der Schule und insbesondere denen aus schwierigen sozialen Lagen. So schaffen wir konkret Chancengleichheit."

Der Rechtsanspruch könne aber nicht ohne die nötigen Fachkräfte umgesetzt werden, betonte Kaczmarek. "Deshalb fordern wir Bund und Länder auf, gemeinsam eine entsprechende Ausbildungsoffensive auf den Weg zu bringen."

Der Gesetzentwurf sieht eine täglich achtstündige Betreuung bis zur vierten Klasse vor. Dabei ist der Schulunterricht allerdings mit eingerechnet. Der Rechtsanspruch soll grundsätzlich auch in den Ferien gelten. Hier können die Länder aber eine Schließzeit von bis zu vier Wochen vorsehen.

Erfüllt werden kann der Anspruch sowohl in Horten als auch in Ganztagsschulen. Die Umsetzung soll 2026 mit den Erstklässlern beginnen. Der Bund stellt für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote insgesamt bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung.

(I.Beryonev--DTZ)

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