Deutsche Tageszeitung - Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juli über Neutralitätspflicht der Kanzlerin

Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juli über Neutralitätspflicht der Kanzlerin


Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juli über Neutralitätspflicht der Kanzlerin
Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juli über Neutralitätspflicht der Kanzlerin / Foto: ©

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 21. Juli in Karlsruhe darüber, wie neutral sich Regierungsmitglieder äußern müssen. Es geht um zwei Klagen der AfD, die sich gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Bundesregierung richten, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die AfD findet, dass Merkel mit einer Aussage zur Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum thüringischen Ministerpräsidenten im Februar 2020 ihre Pflicht zur Neutralität im politischen Meinungskampf verletzt habe. (Az. 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20)

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Kemmerich hatte sich am 5. Februar 2020 überraschend mit Unterstützung von CDU und AfD in Erfurt zum Ministerpräsidenten wählen lassen. Dies löste bundesweit eine Welle der Empörung aus. Der FDP-Politiker trat schon am 8. Februar zurück. Zuvor, am 6. Februar, äußerte sich die Bundeskanzlerin von einer Dienstreise in Südafrika aus zu der Sache.

Sie sagte unter anderem, dass die Wahl Kemmerichs "mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen". Merkel nannte den Vorgang "unverzeihlich" und forderte, dass die CDU sich nicht an einer Regierung Kemmerich beteiligen dürfe. Ihre Äußerung wurde sowohl auf der offiziellen Website der Bundeskanzlerin als auch auf der der Bundesregierung veröffentlicht.

Die AfD beklagt laut Verfassungsgericht, dass Kanzlerin und Regierung mit der Aussage und deren Veröffentlichung "in unzulässiger Weise Amtsautorität beziehungsweise staatliche Ressourcen für eine negative Qualifizierung" der AfD in Anspruch genommen hätten. Nach Ansicht der Partei sei ihr Recht auf Chancengleichheit verletzt.

Die Bundesregierung wiederum sei der Ansicht, dass Merkel sich nicht in ihrer Funktion als Kanzlerin geäußert habe, sondern als Parteipolitikerin. Sie habe sich ausschließlich an die CDU gerichtet, die AfD sei nur mittelbar betroffen.

(I.Beryonev--DTZ)

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