Deutsche Tageszeitung - Johnson lobt Briten für Brexit-Entscheidung fünf Jahre nach Referendum

Johnson lobt Briten für Brexit-Entscheidung fünf Jahre nach Referendum


Johnson lobt Briten für Brexit-Entscheidung fünf Jahre nach Referendum
Johnson lobt Briten für Brexit-Entscheidung fünf Jahre nach Referendum / Foto: ©

Fünf Jahre nach dem historischen Brexit-Referendum hat der britische Premierminister Boris Johnson seine Landsleute dafür gelobt, der Europäischen Union den Rücken gekehrt zu haben. Das britische Volk habe damals entschieden, "die Kontrolle über unser Schicksal zurückzuerlangen", sagte Johnson am Mittwoch. Beim Referendum am 23. Juni 2016 stimmte eine knappe Mehrheit der Menschen für den Austritt aus der EU.

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"Diese Regierung hat den Brexit durchgesetzt und wir haben bereits unser Geld, unsere Gesetze, unsere Grenzen und unsere Gewässer zurückerobert", sagte Johnson. "Jetzt, da wir uns von dieser Pandemie erholen, werden wir das wahre Potenzial unserer wiedergewonnenen Souveränität nutzen, um das gesamte Vereinigte Königreich zu vereinen und auf ein höheres Niveau zu bringen", sagte er.

Zuletzt überlagerte die Corona-Pandemie in Großbritannien die politischen und wirtschaftlichen Nachbeben, die der Brexit mit sich bringt. Der Prozess der Abnabelung von Brüssel ist weiterhin im Gange; nach wie vor ist London an eine Vielzahl von Gesetzen aus der EU-Ära gebunden. Die Schotten sorgen für Unbehagen in London, da sie ein weiteres Unabhängigkeits-Referendum organisieren wollen.

Ungelöst ist zudem der Streit um Nordirland, das die einzige Landgrenze mit der EU hat. Das Nordirland-Protokoll im Brexit-Abkommen soll sicherstellen, dass zwischen der britischen Provinz und dem EU-Mitglied Irland keine Zollkontrollen eingeführt werden. Nach Einschätzung beider Seiten könnten solche Kontrollen zu einem Wiederaufflammen des Nordirland-Konflikts führen. Stattdessen soll zwischen Großbritannien und Nordirland kontrolliert werden, was zuletzt wieder von britischer Seite in Frage gestellt wurde.

(W.Novokshonov--DTZ)

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