Deutsche Tageszeitung - Amnesty nennt Austritt der Türkei aus Istanbul-Konvention "gefährlich"

Amnesty nennt Austritt der Türkei aus Istanbul-Konvention "gefährlich"


Amnesty nennt Austritt der Türkei aus Istanbul-Konvention "gefährlich"
Amnesty nennt Austritt der Türkei aus Istanbul-Konvention "gefährlich" / Foto: ©

Der an diesem Donnerstag in Kraft getretene Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention setzt nach Einschätzung von Amnesty International Millionen von Frauen und Mädchen in dem Land einem erhöhten Risiko von Gewalt aus. "Die Türkei hat die Uhr für Frauenrechte um zehn Jahre zurückgestellt und einen erschreckenden Präzedenzfall geschaffen", erklärte die Generalsekretärin der Menschenrechtsorganisation, Agnès Callamard.

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Der Austritt aus der internationalen Konvention gegen Gewalt an Frauen sende eine "gefährliche Botschaft an die Täter, die missbrauchen, verstümmeln und töten: Sie können dies ungestraft tun", warnte Callamard. Nach ihren Worten wird diese türkische Entscheidung "in die Geschichte eingehen – erstmals tritt ein Mitglied des Europarats aus einer internationalen Menschenrechtskonvention aus".

Die Amnesty-Generalsekretärin hob aber auch hervor, dass der türkische Austritt aus der Konvention von 2011 bereits "zu einem vereinigenden Moment für Frauenrechtlerinnen auf der ganzen Welt" geworden sei: "Wir müssen zusammenkommen, um weiteren Angriffen auf unsere Rechte zu widerstehen."

In den vergangenen Monaten hatte es in der Türkei immer wieder Demonstrationen von Frauen gegen den Austritt aus der Istanbul-Konvention gegeben. Präsident Präsident Recep Tayyip Erdogan hatte den Austritt im März per Dekret verfügt, dieser wurde nun zum 1. Juli wirksam.

Erdogan kam mit dem Schritt konservativen und islamistischen Kreisen entgegen. Diese hatten den Austritt mit der Begründung gefordert, die Konvention schade der Einheit der Familie und fördere Scheidungen sowie Homosexualität.

Die Istanbul-Konvention des Europarats ist das weltweit erste verbindliche Abkommen dieser Art. Sie verlangt von den Unterzeichnerstaaten, dass sie Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe sowie gegen weibliche Genitalverstümmelung ergreifen.

Die 46 Unterzeichnerstaaten, darunter auch Deutschland, verpflichten sich unter anderem, Frauen und Mädchen durch strafrechtliche Verfolgung der Gewalttäter besser zu schützen. Als "Gewalt" gilt dabei nicht nur physische Gewalt, sondern auch geschlechtsspezifische Diskriminierung, Einschüchterung oder wirtschaftliche Ausbeutung.

(W.Novokshonov--DTZ)

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