Deutsche Tageszeitung - 53 Parteien können an der Bundestagswahl teilnehmen

53 Parteien können an der Bundestagswahl teilnehmen


53 Parteien können an der Bundestagswahl teilnehmen
53 Parteien können an der Bundestagswahl teilnehmen / Foto: ©

An der Bundestagswahl im September können 53 Parteien teilnehmen. Dies teilte Bundeswahlleiter Georg Thiel am Freitag nach den Beratungen des Bundeswahlausschusses mit. Dazu gehören die im Bundestag vertretenen Parteien sowie die Freien Wähler. Hinzu kommen 44 Kleinparteien, die derzeit in keinem Parlament sitzen. Für Aufsehen sorgte die Zulassung der rechtsextremen Partei "Der Dritte Weg".

Textgröße ändern:

Thiel wies darauf hin, dass sich die Parteien trotz der "schwierigen Rahmenbedingungen in der Zeit der Pandemie" dem Verfahren zur Anerkennung für die Wahl gestellt hätten. Dieses mussten nur jene Parteien durchlaufen, die weder im Bundestag noch in einem Landesparlament vertreten sind.

Der "Dritte Weg" sei eine Partei, die "paramilitärisch organisiert ist und noch weiter rechts steht als die NPD", sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Carsten Schneider in der RTL/ntv-Sendung "Frühstart". Die Partei verfüge über eine "neonazistische und faschistische Ideologie". Ihr gehe es wahrscheinlich darum, sich durch das Parteifinanzierungssystem festzusetzen und so im politischen Spektrum erkennbar zu machen.

Dass die Partei am 26. September auf den Wahlzetteln zu finden sein wird, besorgt den SPD-Politiker sehr. "Das ist alarmierend, weil sie sowohl den Weg in die Parlamente und auch den Weg der Straße gemeinsam mit Hooligans sucht", sagte Schneider. "Jede Stimme für diese Partei bedeutet eine Stimme gegen unsere Bundesrepublik."

Der Bundeswahlleiter verwies darauf, dass er die inhaltlichen Positionen einer Partei nicht überprüfen dürfe. Er sei "nicht berechtigt, die Verfassungsmäßigkeit von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen zu überprüfen", schrieb er auf Twitter. Eine Verfassungswidrigkeit können nur durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts festgestellt werden.

Die Parteien müssen für ihre Zulassung bestimmte Kriterien erfüllen. So muss die Beteiligungsanzeige von mindestens drei Mitgliedern des Bundesvorstands unterzeichnet sein - darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, und zwar persönlich und handschriftlich. Der Anzeige müssen die schriftliche Satzung und das Programm der Partei beigefügt werden, ebenso ein Nachweis über die satzungsgemäße Bestellung des Vorstandes.

Neben dem "Dritten Weg" wurde auch die NPD zur Wahl zugelassen. Genehmigt wurde zudem die Teilnahme der Piratenpartei, der ÖDP, der Grauen oder der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) sowie der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD). Die Genehmigung zur Wahlbeteiligung erhielten außerdem die "Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer", das "Team Todenhöfer – Die Gerechtigkeitspartei", das "Bündnis C - Christen für Deutschland", die "Europäische Partei Liebe" sowie die "Gartenpartei" und "Die Sonstigen".

Hingegen scheiterte die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) wegen verspätet eingereichter Rechenschaftsberichte, auch die Republikaner verpassten die Zulassung. Abgelehnt wurden auch die "Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands", die "Germanische Partei für Frauen, Rechtsstaat, Naturschutz, Kinderförderung und demokratischer Liebe", ebenso der "Undeutsche Verein".

Auch die Organisation "Die Haie - Eine Partei mit Biss!" scheiterte. Die abgelehnten Parteien können wegen der Entscheidung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, dafür haben sie vier Tage Zeit.

(A.Nikiforov--DTZ)

Empfohlen

Trump nennt Angriff auf jüdische Demonstranten "Terrorakt"

US-Präsident Donald Trump hat den Angriff auf jüdische Demonstranten im US-Bundesstaat Colorado vom Wochenende als "Terrorakt" verurteilt. Dies werde "nicht toleriert" und mit der vollen Härte des Gesetzes geahndet, schrieb Trump am Montag in seinem Onlinedienst Truth Social. Die Justiz legt dem mutmaßlichen Täter versuchten Mord und Hassverbrechen zur Last. Ihm droht lebenslange Haft. Nach einer neuen Behördenbilanz verletzte er mindestens zwölf Menschen.

Rechtsnationalist Nawrocki wird Präsident in Polen - Tusk will Vertrauensfrage stellen

Nach dem Sieg des Rechtsnationalisten Karol Nawrocki bei der Präsidentschaftswahl in Polen hat Ministerpräsident Donald Tusk angekündigt, im Parlament die Vertrauensfrage zu stellen. "Der erste Test (für meine Regierung) wird eine Vertrauensabstimmung sein, die ich demnächst im Unterhaus beantragen werde", sagte der pro-europäische Regierungschef am Montagabend in einer Fernsehansprache. Er wolle die Regierungsarbeit fortsetzen und hoffe darauf, mit dem künftigen Präsidenten zusammenarbeiten zu können. Nawrocki hatte die Wahl am Sonntag knapp gewonnen und dürfte nun den pro-europäischen Kurs der Regierung in Warschau verstärkt blockieren.

"Wird nicht toleriert": Trump verurteilt Angriff auf jüdische Demonstranten

US-Präsident Donald Trump hat den Angriff im Bundesstaat Colorado auf jüdische Demonstranten mit einem Flammenwerfer und Brandsätzen verurteilt und dafür die Einwanderungspolitik seines Vorgängers Joe Biden verantwortlich gemacht. "Der schreckliche Anschlag von gestern in Boulder, Colorado, wird in den Vereinigten Staaten von Amerika nicht toleriert", schrieb Trump am Montag in seinem Onlinedienst Truth Social. Er bezeichnete den Angriff als "schreckliche Tragödie".

Polen: Tusk will nach Sieg von Rechtsnationalist bei Präsidentenwahl Vertrauensfrage stellen

Der polnische Ministerpräsident Donald Tusk will nach dem Sieg des Rechtsnationalisten Karol Nawrocki bei der Präsidentschaftswahl in Kürze im Parlament die Vertrauensfrage stellen. "Der erste Test (für meine Regierung) wird eine Vertrauensabstimmung sein, die ich demnächst im Unterhaus beantragen werde", sagte der pro-europäische Regierungschef am Montagabend in einer Fernsehansprache. Er wolle die Regierungsarbeit fortsetzen und hoffe darauf, mit dem künftigen Präsidenten zusammenarbeiten zu können, fügte Tusk hinzu.

Textgröße ändern: