Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof verhandelt über Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken

Bundesgerichtshof verhandelt über Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken


Bundesgerichtshof verhandelt über Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken
Bundesgerichtshof verhandelt über Meinungsfreiheit in sozialen Netzwerken / Foto: ©

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich am Donnerstag mit den Grenzen der Meinungsfreiheit befasst. Konkret ging es um die Freiheit, sich bei Facebook zu äußern Geklagt hatten eine Nutzerin und ein Nutzer des sozialen Netzwerks, deren Konten nach Beiträgen, die sich gegen Migranten richteten, vorübergehend gesperrt worden waren. (Az. III ZR 179/29 und III ZR 192/20)

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Die Frau hatte einen eigenständigen Beitrag geschrieben, der Mann das Video eines anderen Nutzers kommentiert. Facebook löschte beides als "Hassrede" auf Grundlage seiner seit 2018 geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Vor Gericht wollen die beiden erreichen, dass die Posts wieder freigeschaltet und die Konten nicht noch einmal gesperrt werden.

Die zentralen Fragen sind nun, ob Facebook überhaupt Beiträge löschen darf, die nicht gegen die Gesetze verstoßen, und ob die Nutzerin und der Nutzer ihre Zustimmung zur Änderung der AGB 2018 - die per Klick erfolgte - wirksam abgegeben hatten. Hätten sie nicht zugestimmt, hätten sie Facebook nicht länger nutzen können.

Zu Beginn der Verhandlung erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann, dass der Senat vorläufig der Meinung sei, dass diese Zustimmung genüge, und auch dazu tendiere, Facebook das Recht auf solche Klauseln zuzugestehen. Noch ist allerdings nichts entschieden - die Richter des dritten Senats hörten in Karlsruhe die Argumente beider Seiten. Sie müssen die Grundrechte auf Meinungsfreiheit und auf Berufsfreiheit gegeneinander abwägen, wie Herrmann betonte.

Die Klägerin und der Kläger pochen auf das eine, Facebook auf das andere. Der Anwalt des Unternehmens argumentierte zudem, dass es nicht möglich sei, Nutzer vor einer Sperre um eine Stellungnahme zu bitten. Zwei bis drei Tage seien im Internet eine "endlose Zeit" und es könne schnell zu Shitstorms kommen. Ein Urteil soll in Kürze fallen.

(A.Nikiforov--DTZ)

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