EuGH streicht früherem Rechnungshofmitglied zwei Drittel von Ruhegehalt
Der Belgier Karel Pinxten hat als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs gegen seine Amtspflichten verstoßen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg strich Pinxten zwei Drittel seiner Ruhegehaltsansprüche, wie er am Donnerstag mitteilte. Pinxten habe mit Geldern des Rechnungshofs Aktivitäten finanziert, die nichts mit seiner Tätigkeit zu tun gehabt hätten. (Az. C-130/19)
Auch habe er in der Leitung einer Partei gearbeitet und dies nicht angemeldet, was nicht mit seiner Arbeit im Rechnungshof vereinbar gewesen sei. Der Gerichtshof wertete Pinxtens Pflichtverletzungen teils als besonders schwerwiegend, weil er vorsätzlich und wiederholt gehandelt und die Verstöße zu vertuschen versucht habe. Damit habe er systematisch gegen seine grundlegenden Verpflichtungen verstoßen.
Er habe sich persönlich bereichert, und sein Verhalten habe dem Ruf des Rechnungshofs geschadet, hieß es. Zu Pinxtens Gunsten wurde unter anderem gewertet, dass Kollegen seine Arbeit gut beurteilt hätten und dass die Regeln sowie die Kontrollen beim Rechnungshof offenbar nicht streng genug seien.
Der frühere liberale Politiker war zwischen 2006 und 2018 Mitglied des Rechnungshofs. Nach einer anonymen Anzeige ermittelte die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde Olaf gegen ihn. Diese berichtete unter anderem, dass Pinxten private Reisen als Dienstreisen abgerechnet und Nebentätigkeiten nicht angegeben habe. Der Rechnungshof zog vor den EuGH und forderte die Feststellung, dass Pinxten seine Amtspflichten verletzt habe. Darüber hinaus verlangte er Sanktionen. Beidem gab der EuGH statt.
Es hatte bislang erst ein einziges ähnliches Urteil gegen eine EU-Funktionärin gegeben - 2006 gegen die frühere französische EU-Kommissarin Édith Cresson. Sie war in einen Korruptionsskandal verwickelt, der 1999 zum Rücktritt der gesamten Kommission führte.
(S.A.Dudajev--DTZ)