Deutsche Tageszeitung - Schlagabtausch über neues Infektionsschutzgesetz im Bundestag

Schlagabtausch über neues Infektionsschutzgesetz im Bundestag


Schlagabtausch über neues Infektionsschutzgesetz im Bundestag
Schlagabtausch über neues Infektionsschutzgesetz im Bundestag / Foto: ©

Im Bundestag haben sich die Parteien der künftigen Ampel-Koalition und die Opposition einen Schlagabtausch über das neue Infektionsschutzgesetz geliefert. Die SPD-Gesundheitsexpertin Sabine Dittmar verteidigte die geplante Neuregelung, die eine einrichtungsbezogene Impfpflicht etwa für Alten- und Pflegeheime vorsieht. Es werde festgelegt, dass künftig wieder gastronomische Einrichtung geschlossen werden könnten. Klargestellt werde zudem, dass dies auch für Clubs, Diskotheken, aber auch Messen und Kongresse gelte.

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Die Ampel-Koalition handele angemessen und mit Augenmaß, verteidigte Dittmar den Kurs der neuen Regierung. Demgegenüber verwies Unionsfraktionsvize Stephan Stracke (CSU) darauf, dass die Ampel-Fraktionen innerhalb kurzer Zeit eine zweite Neufassung des Infektionsschutzgesetzes vorgelegt hätten. "Sie versuchen, Lücken zu schließen, die sie selbst aufgerissen haben", sagte Stracke. "Das ist zu spät, das ist zu wenig."

Das Gesetz regelt die schon seit einiger Zeit geplante einrichtungsbezogene Impfpflicht, die etwa für das Personal in Alten- oder Pflegeheimen gelten soll. Wer dort tätig ist, muss dem Gesetzentwurf zufolge bis zum 15. März einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen oder darlegen, dass er nicht geimpft werden kann. Zudem wird der Katalog der möglichen Maßnahmen erweitert, die die Länder erlassen können.

Um die Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen, sollen dem Gesetzentwurf zufolge auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen, sofern sie entsprechend geschult sind. Für in der Coronakrise besonders belastete Krankenhäuser ist kurzfristig ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Damit sollen finanzielle Folgen und Liquiditätsengpässe für Kliniken, die planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschoben haben, vermieden werden.

Das Gesetz soll am Freitag im Bundestag beschlossen und anschließend vom Bundesrat in einer Sondersitzung gebilligt werden.

(U.Beriyev--DTZ)

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