Deutsche Tageszeitung - Heil will mit Strafrechtsverschärfung Bildung von Betriebsräten erleichtern

Heil will mit Strafrechtsverschärfung Bildung von Betriebsräten erleichtern


Heil will mit Strafrechtsverschärfung Bildung von Betriebsräten erleichtern
Heil will mit Strafrechtsverschärfung Bildung von Betriebsräten erleichtern / Foto: ©

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will mit einer Strafrechtsverschärfung die Bildung von Betriebsräten auch gegen den Widerstand von Arbeitgebern erleichtern. Die Störung oder Behinderung von Betriebsratsgründungen solle künftig von der Justiz auf Verdacht von Amts wegen auch ohne vorliegende Anzeige als Straftat verfolgt werden, sagte der SPD-Politiker der "Augsburger Allgemeinen" (Samstagsausgabe). Die Gesetzesgrundlage solle entsprechend geändert werden.

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Die Behinderung einer Betriebsratsgründung ist schon jetzt im Betriebsverfassungsgesetz verboten und wird mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verfolgt. "In der Realität aber sehen wir immer wieder, dass Menschen drangsaliert werden, die Betriebsräte gründen wollen", sagte Heil. "Deshalb werde ich dafür sorgen, dass diejenigen, die die Gründung von Betriebsräten behindern, es demnächst mit dem Staatsanwalt zu tun bekommen."

Bislang ist die Behinderung von Betriebsratswahlen laut Paragraf 119 Betriebsverfassungsgesetz ein sogenanntes Antragsdelikt und kann nur auf Antrag von Arbeitnehmervertretern, Gewerkschaften oder seitens des Unternehmens verfolgt werden. "Viele trauen sich aus Angst um den Job nicht, die Behinderung einer Betriebsratsgründung zur Anzeige zu bringen", sagte Heil der "Augsburger Allgemeinen". Künftig solle es deshalb "schon ausreichen, dass eine Strafverfolgungsbehörde Kenntnis von einem solchen Vorgang hat, sie muss dann Ermittlungen aufnehmen".

Der SPD-Politiker hob hervor, es gehe darum, "bestehendes Recht effektiv umzusetzen". Dies gelte insbesondere für Jobs, die durch die Digitalisierung etwa bei Lieferdiensten entstehen. Digitalisierung dürfe nicht mit Ausbeutung verwechselt werden.

(M.Dylatov--DTZ)

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