Deutsche Tageszeitung - Suu Kyi verurteilt erstmals "Menschenrechtsverletzungen" in Rakhine

Suu Kyi verurteilt erstmals "Menschenrechtsverletzungen" in Rakhine


Suu Kyi verurteilt erstmals "Menschenrechtsverletzungen" in Rakhine
Suu Kyi verurteilt erstmals "Menschenrechtsverletzungen" in Rakhine / Foto: ©

Myanmars De-facto-Regierungschefin Aung San Suu Kyi hat in einer mit Spannung erwarteten Fernsehansprache erstmals die Gewalt gegen die muslimische Minderheit der Rohingya öffentlich verurteilt. Suu Kyi wandte sich am Dienstag gegen "Menschenrechtsverletzungen" im Bundesstaat Rakhine und versicherte, dass sie mit "allen Menschen" mitfühle, die von dem Konflikt betroffen seien. Myanmar solle nicht wegen unterschiedlicher Religionen gespalten sein.

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Suu Kyi erklärte sich außerdem bereit, ausländische Beobachter ins Land zu lassen. Sie sollten sich selbst ein Bild von der Lage machen, sagte sie. Überdies sei ihre Regierung "jederzeit" bereit, den Status der Rohingya zu prüfen, die in den vergangenen Wochen außer Landes geflohen waren. Eine Garantie für deren Rückkehr sprach Suu Kyi dabei nicht aus.

Suu Kyi hatte in den vergangenen Wochen zu der Krise beharrlich geschwiegen. UN-Generalsekretär Antonio Guterres sagte am Montag, die Fernsehansprache der Friedensnobelpreisträgerin sei die "letzte Chance" zur Beilegung des Konflikts. Der Konflikt dürfte auch ein wichtiges Thema bei der Generaldebatte der UN-Vollversammlung sein, die am Dienstag beginnt. Suu Kyi hatte ihre Teilnahme abgesagt.

In Myanmar lieben überwiegend Buddhisten, die Rohingya sind Muslime. Der seit Jahren andauernde Konflikt in Rakhine war Ende August eskaliert, als Rohingya-Rebellen Soldaten und Polizisten angriffen und dutzende Sicherheitskräfte töteten. Das Militär reagierte mit brutaler Gegengewalt. Hunderte Menschen wurden getötet, ihre Häuser niedergebrannt. Die UNO spricht von "ethnischen Säuberungen". Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR flüchteten bereits mehr als 400.000 Rohingya ins Nachbarland Bangladesch.

(P.Tomczyk--DTZ)

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