Deutsche Tageszeitung - EU verurteilt russische "Kriegsverbrechen" in der Ukraine

EU verurteilt russische "Kriegsverbrechen" in der Ukraine


EU verurteilt russische "Kriegsverbrechen" in der Ukraine
EU verurteilt russische "Kriegsverbrechen" in der Ukraine

Die Europäische Union hat die "schweren Verstöße und Kriegsverbrechen" Russlands in der Ukraine scharf verurteilt. Gezielte Angriffe auf Zivilisten und zivile Infrastruktur seien "schändlich, verwerflich und vollkommen inakzeptabel" und stellten schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht dar, erklärte der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell am Donnerstag. Die EU verurteile die fortgesetzten Angriffe der russischen Armee auf die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur in der Ukraine sowie die wochenlange Belagerung der Hafenstadt Mariupol.

Textgröße ändern:

Russland habe nicht das Recht, einseitig ein anderes Land anzugreifen und trage daher die volle Verantwortung "für diese Akte militärischer Aggression und für all die Zerstörung und den Verlust an Menschenleben, die es verursacht", erklärte der EU-Außenbeauftragte. Die Täter dieser Kriegsverbrechen würden ebenso zur Verantwortung gezogen wie die verantwortlichen Regierungsvertreter und Armeeführer, warnte er.

Nach dem russischen Angriff auf ein als Schutzraum für Zivilisten genutztes und deutlich gekennzeichnetes Theater in Mariupol hatte der ukrainische Verteidigungsminister Oleksij Resnikow die EU zuvor aufgerufen, den russischen Staatschef Wladimir Putin als "Kriegsverbrecher" einzustufen und die Waffenlieferungen für sein Land zu verstärken. US-Präsident Joe Biden hatte Putin wegen der russischen Angriffe auf Städte in der Ukraine bereits am Mittwoch als "Kriegsverbrecher" bezeichnet.

Nach ukrainischen Angaben hatte Russland am Mittwoch das Theater in Mariupol bombardiert, obwohl vor beiden Seiten des Gebäudes gut sichtbar das Wort "Kinder" auf Russisch auf den Boden gemalt war. In dem Theater sollen sich zum Zeitpunkt des Angriffs hunderte schutzsuchende Zivilisten aufgehalten haben.

Russland hatte den Angriff auf das Theater dementiert. Wie schon nach den Angriffen auf eine Geburtsklinik in Mariupol vergangene Woche erklärte Moskau, die Explosion gehe auf das Konto der nationalistischen ukrainischen Asow-Brigade.

(L.Møller--DTZ)

Empfohlen

CDU bringt sich nach Sondierungsunterbrechung in Berlin in Stellung

Einen Tag nach der Unterbrechung der rot-grün-roten Sondierungen in Berlin hat sich die CDU für eine mögliche unionsgeführte Koalition in Stellung gebracht. "Ich mache deutlich, unsere Hand ist ausgestreckt, unsere Tür steht offen", sagte CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers am Mittwoch im Sender Welt TV. Indes zeigte sich die Berliner Grünen-Chefin Nina Stahr weiter grundsätzlich bereit, die Sondierungsgespräche mit Linker und SPD fortzuführen. Die Linke betonte wiederum, ihre Tür stehe offen.

Zwölf US-Senatoren: Trumps Diesel-Deal mit Putin ist "Verrat" an den Ukrainern

Zwölf US-Senatoren haben US-Präsident Donald Trump wegen seines Abkommens mit dem russischen Staatschef Wladimir Putin zur Lieferung russischen Diesel-Treibstoffs "Verrat" am ukrainischen Volk vorgeworfen. Je sechs Parlamentarier der Republikaner und der oppositionellen Demokraten verlangten von Trump, die Vereinbarung rückgängig zu machen. Sie werde "auch nicht den Amerikanern zugute kommen", hieß es in dem gemeinsamen Brief, der von dem Demokraten Richard Blumenthal initiiert wurde.

Verstöße gegen Geldwäschegesetze: Bank of America muss Milliardenstrafe zahlen

Das US-Finanzministerium hat der Bank of America eine Milliardenstrafe aufgebrummt. Grund seien "Verstöße gegen Geldwäschebekämpfungs- und Sanktionsgesetze", erklärte das Ministerium am Dienstag zur Begründung. Die zweitgrößte Bank des Landes habe es versäumt, "verdächtige Transaktionen" im Wert von mehr als fünf Milliarden Dollar ordnungsgemäß zu melden. Einige der Transaktionen hätten auf "chinesische Geldwäschernetzwerke" sowie illegale Finanzgeschäfte im Bereich der südwestlichen US-Grenze hingedeutet.

Urteil gegen Ex-Bundestagsabgeordneten wegen Kindesmissbrauchs rechtskräftig

Mehr als ein halbes Jahr nach Prozessende ist das Urteil gegen einen früheren Bundestagsabgeordneten wegen sexuellen Kindesmissbrauchs rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision als unbegründet, wie das Landgericht Braunschweig am Mittwoch mitteilte. Das Gericht hatte den Mann im März zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Berichten zufolge handelt es sich dabei um den ehemaligen FDP-Abgeordneten Hartmut Ebbing.

Textgröße ändern: