Deutsche Tageszeitung - Gericht: Südafrikas Ex-Präsident Zuma darf nicht zur Parlamentswahl antreten

Gericht: Südafrikas Ex-Präsident Zuma darf nicht zur Parlamentswahl antreten


Gericht: Südafrikas Ex-Präsident Zuma darf nicht zur Parlamentswahl antreten
Gericht: Südafrikas Ex-Präsident Zuma darf nicht zur Parlamentswahl antreten / Foto: © AFP/Archiv

Neun Tage vor der Parlamentswahl in Südafrika hat das Verfassungsgericht des Landes den ehemaligen Präsidenten Jacob Zuma von der Wahl ausgeschlossen. Weil er 2021 zu einer Haftstrafe von mehr als zwölf Monaten verurteilt wurde, könne er nicht mehr Mitglied der Nationalversammlung werden, erklärte die Richterin Leona Theron bei der Urteilsverkündung am Montag. Beobachter befürchten, dass der Ausschluss Zumas von der Wahl gewalttätige Proteste seiner Anhänger auslösen könnte.

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Zuma wollte bei der Abstimmung am 29. Mai mit der von ihm gegründeten Partei Umkhonto We Sizwe (MK) antreten. Der 82-Jährige war von 2009 bis 2018 Präsident Südafrikas, damals noch als Mitglied des regierenden Afrikanischen Nationalkongresses (ANC). Wegen einer Serie von Korruptionsskandalen hatte er zurücktreten müssen.

2021 war Zuma ebenfalls vom Verfassungsgericht zu 15 Monaten Haft verurteilt worden, weil er die Aussage vor einer Untersuchungskommission zu den Korruptionsvorwürfen verweigert hatte. Seine Inhaftierung im Juli 2021 führte zu einer Welle der Gewalt in Südafrika, in deren Verlauf mehr als 350 Menschen getötet wurden. Zuma verbrachte aus gesundheitlichen Gründen am Ende nur etwas mehr als zwei Monate hinter Gittern.

Beobachter erwarten bei der anstehenden Parlamentswahl die engste Wahlentscheidung seit der ersten demokratischen Wahl im Jahr 1994 in Südafrika. Der seit Ende der Apartheid regierende ANC könnte erstmals die absolute Mehrheit im Parlament verlieren und gezwungen sein, eine Koalitionsregierung einzugehen.

(M.Dorokhin--DTZ)

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