Deutsche Tageszeitung - BfVS darf die AfD nicht als einen "Prüffall" bezeichnen

BfVS darf die AfD nicht als einen "Prüffall" bezeichnen


BfVS darf die AfD nicht als einen "Prüffall" bezeichnen
BfVS darf die AfD nicht als einen "Prüffall" bezeichnen / Foto: ©

Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als "Prüffall" bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt am Dienstag diese Bezeichnung der Partei. Damit hatte ein Eilantrag der AfD Erfolg. Das Bundesverfassungsschutzgesetz enthalte keine Rechtsgrundlage für die öffentliche Bekanntmachung, dass eine Partei ein sogenannter Prüffall sei, erklärte das Gericht. (Az.13 L 202/19)

Textgröße ändern:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Januar die AfD öffentlich zum Prüffall erklärt. Dagegen stellte die AfD einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Das Verwaltungsgericht gab diesem Antrag nun statt. Der Bezeichnung als Prüffall komme in der Öffentlichkeit eine "negative Wirkung" zu, erklärte das Gericht.

Dieser Eingriff in die Rechte der AfD sei mangels Rechtsgrundlage "rechtswidrig und auch unverhältnismäßig". Da die Behörde eine Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch Wiederholungsgefahr.

Dem Antrag sei daher bereits im Eilverfahren stattzugeben gewesen, weil in diesem Jahr noch Europawahlen und Landtagswahlen anstünden. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgericht kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster eingelegt werden.  (M.Dylatov--DTZ)

Empfohlen

Ukraine-Russland: Laut türkischem Ministerium trilaterale Treffen am Freitag geplant

In der türkischen Metropole Istanbul soll es am Freitag eine Reihe von trilateralen Gesprächen geben. "Morgen wird es eine Reihe von Treffen in unterschiedlichen Formaten geben", verlautete am Donnerstagabend nach einem Treffen zwischen dem türkischen Außenminister Hakan Fidan und der russischen Delegation aus dem türkischen Außenministerium.

Hilfe für Migrant: US-Richterin Dugan muss ab Juli vor Gericht

Der Fall der wegen Strafvereitelung angeklagten Richterin Hannah Dugan macht in den USA weiter Schlagzeilen. Dugan muss sich ab dem 21. Juli vor Gericht verantworten, wie ein Bundesgericht im Bundesstaat Wisconsin am Donnerstag mitteilte. Die 66-Jährige weist den Vorwurf eines Bundesgerichts zurück, sie habe sich der Festnahme eines Migranten durch die Einwanderungsbehörde widersetzt.

Hubertz verspricht beim Wohnungsbau "ambitioniertes Tempo"

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) will beim Wohnungsbau ein "ambitioniertes Tempo" vorlegen und dafür in den ersten 100 Tagen einen Gesetzesentwurf vorlegen. "Und wir starten mit dem Wohnungsbau-Turbo", sagte Hubertz in ihrer Regierungserklärung am Donnerstagabend im Bundestag. Sie verwies auf die schon unter ihrer Vorgängerin Klara Geywitz (SPD) geplante Reform des Baugesetzbuches, bei der es besonders an einem zentralen Paragraphen Kritik gab.

Landwirtschaftsminister Rainer verspricht "echten Kurswechsel"

Der neue Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) hat bei der Vorstellung seines Regierungsprogramms am Donnerstag einen "echten Kurswechsel" angekündigt. Er versprach den Landwirtinnen und Landwirten weniger Bürokratie und "gesellschaftliche Wertschätzung". In der Diskussion um mehr Tierwohl wolle er ein Förderprogramm für "Tierwohlställe" auf den Weg bringen, das langfristige Planungssicherheit für die Betriebe schaffe, kündigte Rainer bei seiner Rede im Bundestag an.

Textgröße ändern: