Deutsche Tageszeitung - Urteil gegen Le Pen: Premierminister räumt Zweifel an Gesetz ein

Urteil gegen Le Pen: Premierminister räumt Zweifel an Gesetz ein


Urteil gegen Le Pen: Premierminister räumt Zweifel an Gesetz ein
Urteil gegen Le Pen: Premierminister räumt Zweifel an Gesetz ein / Foto: © AFP

Einen Tag nach Verurteilung der französischen Rechtspopulistin Marine Le Pen zur sofort geltenden Nichtwählbarkeit hat Frankreichs Premierminister Francois Bayrou Zweifel an dem zugrunde liegenden Gesetz eingeräumt. "Ich stelle mir Fragen", sagte er am Dienstag vor Abgeordneten. "Im Prinzip muss jede gravierende Entscheidung im Strafrecht anfechtbar sein", erläuterte er. Die vom Gericht im Fall Le Pen angeordnete "sofortige Geltung" führe dazu, "dass Entscheidungen, die möglicherweise bedeutende und nicht umkehrbare Folgen haben, nicht anfechtbar sind", fügte er hinzu.

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Dies habe er auch in der Vergangenheit schon in anderen Fällen angemerkt, sagte der Premierminister. Er legte dem Parlament nahe, das Thema zu überdenken. Bayrou betonte, dass die Regierung grundsätzlich "kein Recht" habe, Entscheidungen der Justiz "zu kritisieren". Er sprach den Richtern - von denen manche wegen des Urteils gegen Le Pen bedroht worden waren - die "unbedingte Unterstützung" der Regierung aus.

"Ich lasse es nicht zu, dass gesagt wird, unsere Demokratie werde durch das Justizsystem beeinträchtigt", antwortete Bayrou auf entsprechende Vorwürfe der Rechtspopulisten. "Das Gesetz, auf dessen Grundlage die Richter ihre Entscheidung getroffen haben, wurde vom Parlament verabschiedet." Daher obliege es auch dem Parlament zu entscheiden, ob und inwieweit das Gesetz geändert werden sollte. Justizminister Gérald Darmanin sprach sich unterdessen dafür aus, das Berufungsverfahren im Fall Le Pen "in einer möglichst vernünftigem Zeitrahmen" aufzunehmen.

Das Gericht hatte Le Pen am Montag wegen der Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen. Sie darf nach dem Urteil fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten - und somit auch nicht, wie von ihr angestrebt, bei der Präsidentschaftswahl 2027. Die Richterin verurteilte sie zudem zu einer vierjährigen Haftstrafe und zu einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro; diese würden jedoch aufgeschoben, wenn Le Pen wie angekündigt in Berufung geht.

(O.Tatarinov--DTZ)

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