Deutsche Tageszeitung - Marburger Bund für vollständige Umsetzung des Urteils zur Arbeitszeiterfassung

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Marburger Bund für vollständige Umsetzung des Urteils zur Arbeitszeiterfassung


Marburger Bund für vollständige Umsetzung des Urteils zur Arbeitszeiterfassung
Marburger Bund für vollständige Umsetzung des Urteils zur Arbeitszeiterfassung / Foto: ©

Der Ärzteverband Marburger Bund (MB) hat Bundesregierung und Bundestagsfraktionen aufgefordert, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Arbeitszeiterfassung vollständig und verbindlich in geltendes nationales Recht umzusetzen. Die Arbeitszeit von Ärztinnen und Ärzten sei systematisch und objektiv zu erfassen, heißt es in einem am Sonntag veröffentlichten Beschluss der MB-Hauptversammlung in Münster.

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Der EuGH in Luxemburg hatte Mitte Mai entschieden, dass die ausschließliche Dokumentation von Überstunden nicht ausreicht. Vielmehr müssen die Arbeitgeber die Arbeitszeiten ihrer Arbeitnehmer komplett erfassen. Damit gab das Gericht einer Gewerkschaft recht, die gegen die Deutsche Bank in Spanien geklagt hatte.

"Der Europäische Gerichtshof führt Selbstverständliches aus: Nur wenn die Arbeitszeit objektiv dokumentiert wird, kann auch verlässlich geprüft werden, ob Höchstgrenzen tatsächlich eingehalten wurden", erklärte der MB-Vorsitzende Rudolf Henke. "Ich halte daher das Gerede vom angeblichen Bürokratie-Monster, das jetzt von der Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände und anderen Arbeitgebervertretern bemüht wird, für vorgeschoben."

Zugleich billigte die große Tarifkommission des MB mit großer Einmütigkeit den mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) neu ausgehandelten Tarifvertrag für Ärzte in kommunalen Krankenhäusern. Auch bei den Delegierten der Hauptversammlung fand das Tarifergebnis breite Unterstützung, wie ein MB-Sprecher weiter mitteilte. Die Verhandlungskommission von MB und VKA hatten nach monatelangem Tarifstreit am vergangenen Mittwoch eine Einigung erzielt.

"Wir haben viel für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern getan: Der Einstieg in eine bessere Arbeitszeitgestaltung ist geschafft, der Anspruch auf zwei freie Wochenenden im Monat ist tarifvertraglich geregelt", hob Henke hervor. "Durch die Zeitenwende bei der Arbeitszeiterfassung muss nunmehr die gesamte Anwesenheit der Ärztinnen und Ärzte als Arbeitszeit genau dokumentiert werden."

Auch die finanziellen Verbesserungen seien bei einer Gesamtbetrachtung des Ergebnisses positiv zu bewerten, fügte Henke hinzu. Insgesamt sollen die Ärzte 6,5 Prozent mehr Geld erhalten.

Die Ärztegewerkschaft sprach sich auf ihrem Kongress in Münster zudem dafür aus, dass Krankenhäuser künftig Patienten auch Betäubungsmittel zur Überbrückung von Feiertagen und Wochenenden mitgeben dürfen - wie dies bei anderen Medikamenten bereits der Fall ist. Die derzeitige Regelung mit individuellen Betäubungsmittelrezepten für jeden Krankenhausfacharzt oder mit dem Weg über die Krankenhausapotheke sei mit viel Aufwand verbunden und werde daher praktisch kaum umgesetzt, kritisierte der Verband.

Außerdem setze die derzeitige Regelung die Ärzte einem strafrechtlichen Risiko aus. Deshalb solle der Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken auch für eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes genutzt werden. "Die Mitgabe von Medikamenten aus dem Krankenhaus sollte grundsätzlich neu geregelt werden", erklärten die Delegierten.

(A.Nikiforov--DTZ)

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