Deutsche Tageszeitung - Gesetzentwurf zu Strafverschärfung bei K.O.-Tropfen im Bundesrat vorgelegt

Gesetzentwurf zu Strafverschärfung bei K.O.-Tropfen im Bundesrat vorgelegt


Gesetzentwurf zu Strafverschärfung bei K.O.-Tropfen im Bundesrat vorgelegt
Gesetzentwurf zu Strafverschärfung bei K.O.-Tropfen im Bundesrat vorgelegt / Foto: © AFP

Nordrhein-Westfalen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf zu härteren Strafen für das Verabreichen von K.O.-Tropfen vorgestellt. Der am Freitag vorgelegte Entwurf sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren für den Einsatz der Tropfen bei Sexual- und Raubstraftaten vor. Abgestimmt werden soll über den Gesetzesantrag aber erst zu einem späteren Zeitpunkt, er wurde den Ausschüssen der Länderkammer zur Beratung zugewiesen.

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Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2024. Darin stellt dieser klar, dass das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen, um jemanden sexuell gefügig zu machen, zwar als Gewalt anzusehen sei. Allerdings seien die Tropfen kein "gefährliches Werkzeug" im Sinne des Strafgesetzbuches.

Diese Kategorie, so der BGH, könne nur auf feste Körper angewendet werden, nicht jedoch auf Flüssigkeiten. Das Verabreichen der Tropfen ist damit zwar strafbar - fällt aber nicht unter den Tatbestand, der eine Mindeststrafe von fünf Jahren vorsieht.

Der Gesetzentwurf Nordrhein-Westfalens zielt nun auf eine Ergänzung der entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch zu Sexual- und Raubstraftaten. Die "Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen", also auch K.O.-Tropfen, soll der Verwendung einer Waffe oder eines "gefährlichen Werkzeugs" gleichgestellt werden. Dies würde dann eine Mindeststrafe von fünf Jahren nach sich ziehen.

"K.O.-Tropfen bergen, insbesondere in Verbindung mit Alkohol oder Betäubungsmitteln, erhebliche gesundheitliche Risiken bis hin zu einer Todesgefahr in sich", heißt es im Antrag zur Begründung. Bei Sexualdelikten käme erschwerend hinzu, dass eine sexuelle Gewalterfahrung im Zustand der Bewusstlosigkeit sowohl körperlich als auch psychisch traumatisierend wirken könne.

Der Bundesrat hatte bereits Ende März eine Strafverschärfung für den Einsatz von K.O.-Tropfen gefordert. Ein konkreter Gesetzentwurf wurde damals aber nicht vorgelegt, stattdessen wurde die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.

K.O.-Tropfen sind sogenannte psychotrope Substanzen, die über das zentrale Nervensystem Einfluss auf die Psyche des Menschen nehmen. Verändert werden insbesondere Wahrnehmen, Denken, Fühlen und Handeln.

(A.Stefanowych--DTZ)

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