Deutsche Tageszeitung - Hochwasser: Justizministerin Hubig kündigt Pflichtversicherung bei Wohngebäuden an

Hochwasser: Justizministerin Hubig kündigt Pflichtversicherung bei Wohngebäuden an


Hochwasser: Justizministerin Hubig kündigt Pflichtversicherung bei Wohngebäuden an
Hochwasser: Justizministerin Hubig kündigt Pflichtversicherung bei Wohngebäuden an / Foto: © AFP/Archiv

Fast ein Jahr nach der Hochwasserkatastrophe in Süddeutschland hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine Pflicht für eine Versicherung gegen Elementarschäden bei Wohngebäuden angekündigt. "Wir brauchen eine bessere Absicherung vor Naturkatastrophen, dazu gehört auch ein breiter Versicherungsschutz gegen Elementarschäden", sagte Hubig der "Augsburger Allgemeinen" (Freitagausgabe). "Im Koalitionsvertrag haben wir deshalb vereinbart, den Versicherungsschutz gegen Elementarschäden auszuweiten", erklärte die SPD-Ministerin. Die Einzelheiten sollen der Ministerin zufolge nun sorgfältig geprüft werden.

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Das Gesetz, "das schützt, vorsorgt und solidarisch absichert" solle noch in dieser Wahlperiode kommen, sagte Hubig weiter. Das Vorhaben sei jedoch "anspruchsvoll": "Weder die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer noch die Mieterinnen und Mieter dürfen finanziell überfordert werden, aber Nichtstun ist keine Option", betonte sie. Denn die "Folgen von Hochwasser und Starkregen sind oft ein Albtraum für die Betroffenen", sagte Hubig und der "Klimawandel macht solche Extremwetterereignisse wahrscheinlicher und heftiger".

Derzeit seien Elementarschäden wie Überschwemmungen oder Rückstau von vielen Policen nicht erfasst, deshalb komme oft der Staat mit Steuergeld zu Hilfe, "wenn das Wetter ganze Landstriche verwüstet", sagte die Ministerin der "Augsburger Allgemeinen" weiter. "Hilfe für die Betroffenen darf aber nicht von Ad-hoc-Entscheidungen der Politik abhängen", fügte sie hinzu.

Den Koalitionsplänen zufolge soll die Pflicht zunächst für die Versicherungswirtschaft gelten, wie die Zeitung berichtet. Bei Neuverträgen sollen Wohngebäudeversicherungen nur noch mit Elementarschadenabsicherung angeboten werden und im Bestandsgeschäft sollen sämtliche Wohngebäudeversicherungen zu einem Stichtag um eine Elementarversicherung erweitert werden. Eine staatliche Rückversicherung soll die Kostenrisiken für die privaten Versicherungsunternehmen und die Prämien für Hausbesitzer im Griff halten. Offen ist noch, ob Privatbesitzer unter bestimmten Voraussetzungen auf den Versicherungsschutz verzichten können, schreibt die "Augsburger Allgemeine" weiter.

In Deutschland sind laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) etwas mehr als 50 Prozent aller Privathäuser gegen Elementarschäden wie Hochwasser und Überschwemmung versichert. Immer wieder gab es - insbesondere nach der Hochwasserkatastrophe in Bayern und Baden-Württemberg im Juni 2024 - Forderungen nach einer Pflichtversicherung.

Der GDV befürwortete den Vorschlag der Bundesregierung gegenüber der "Augsburger Allgemeinen", allerdings komme es auf die Ausgestaltung an, sagte die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach der Zeitung. "Eine Pflichtversicherung verhindert keine Wetterextreme", betonte sie. "Wir brauchen ein klares gesetzliches Bauverbot in Überschwemmungsgebieten", forderte Käfer-Rohrbach.

Die Hochwasserkatastrophe von Anfang Juni 2024 richtete in Süddeutschland insgesamt Schäden in Höhe von 4,1 Milliarden Euro an, wie die "Augsburger Allgemeine" schreibt. Davon seien nach Angaben der Versicherungswirtschaft etwa die Hälfte nicht versichert. Insgesamt verursachten Wetterextreme im vergangenen Jahr laut GDV Schäden in Höhe von 5,5 Milliarden Euro - die Schäden teilten sich demnach in die Sachversicherung und die Kraftfahrtversicherung.

(M.Dorokhin--DTZ)

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