Deutsche Tageszeitung - Urteil gegen Angreifer von Berliner Wirtschaftssenatorin Giffey rechtskräftig

Urteil gegen Angreifer von Berliner Wirtschaftssenatorin Giffey rechtskräftig


Urteil gegen Angreifer von Berliner Wirtschaftssenatorin Giffey rechtskräftig
Urteil gegen Angreifer von Berliner Wirtschaftssenatorin Giffey rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Das Urteil gegen einen 74-Jährigen wegen eines Angriffs auf die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs habe die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Berliner Landgerichts vom Oktober 2024 verworfen, teilte der Bundesgerichtshof am Dienstag in Karlsruhe mit. Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben.

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Der Mann hatte die Senatorin im Mai 2024 in einer Berliner Bibliothek attackiert und ist mittlerweile in der Psychiatrie untergebracht. Er warf ihr von hinten einen Stoffbeutel an den Kopf, in dem sich ein harter Gegenstand befand. Giffey wurde am Nacken und am Hinterkopf getroffen und sackte kurz in sich zusammen. Eine Begleiterin von ihr wurde am Arm verletzt.

Der Mann, der sich selbst als Obdachloser ohne Staatsangehörigkeit bezeichnete, wurde einen Tag nach der Tat festgenommen. In dem Prozess gestand er die Tat. Das Berliner Landgericht stellte fest, dass der Mann seit vielen Jahren an einer psychischen Krankheit leidet.

Zweieinhalb Jahre vor dem Angriff auf die Senatorin warf er bereits einen Pflasterstein in ein geöffnetes Fenster des Bezirksamts Neukölln, der den Kopf eines Mitarbeiters um einen Meter verfehlte. Giffey sagte in dem Verfahren als Zeugin aus und gab an, der Beschuldigte versende zudem seit Jahren Hass-, Droh- und Beleidigungsmails, sowohl an sie als auch an andere Politiker.

Das Berliner Landgericht kam zu der Einschätzung, dass der Mann wegen seiner Krankheit ohne Schuld gehandelt habe und nicht bestraft werden könne. Da er aus Sicht der Kammer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellte, ordnete sie die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik an.

(L.Møller--DTZ)

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