Deutsche Tageszeitung - Ministerpräsident Lies: Bund und Länder bei "Investitionsbooster" einig

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Ministerpräsident Lies: Bund und Länder bei "Investitionsbooster" einig


Ministerpräsident Lies: Bund und Länder bei "Investitionsbooster" einig
Ministerpräsident Lies: Bund und Länder bei "Investitionsbooster" einig / Foto: © AFP/Archiv

Bund und Länder haben sich über die finanzielle Lastenverteilung beim geplanten "Investitionsbooster" für Unternehmen geeinigt. "Wir haben mit dem Bund eine Einigung gefunden", sagte der niedersächsische Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) am Dienstag im ZDF-"Morgenmagazin". "Wir schaffen das, einen Weg zu finden, dass die Kommunen nicht belastet werden. Das sichert den Kommunen die Handlungsfähigkeit, denn die sollen ja auch investieren."

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Mit ihrem "Investitionsbooster" will die Bundesregierung die Wirtschaft entlasten. Den Ländern und Kommunen würden dadurch bis 2029 voraussichtlich Steuern in einer Größenordnung von 30 Milliarden Euro entgehen. Sie verlangten deshalb einen Ausgleich vom Bund. Darüber verhandelte am Montagabend eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe in Berlin. Einer der Teilnehmer war Lies, Details zu der Einigung nannte der SPD-Politiker im ZDF zunächst nicht.

Gespräche zu der Lastenverteilung waren am Wochenende noch ohne erkennbares Ergebnis geblieben. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte am vergangenen Mittwoch grundsätzlich Kompensationen vor allem für die Kommunen zugesichert.

Am Montagabend verhandelte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erneut. Teilnehmende der Gespräche waren neben Lies Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD), Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU), die Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU, Sachsen), Markus Söder (CSU, Bayern) sowie die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) und NRW-Finanzminister Markus Optendrenk (CDU).

Klingbeil hatte in der vergangenen Woche gesagt, er wolle eine Einigung bis Dienstag. Das Gesetz zum Wachstumsbooster soll nun am Donnerstag im Bundestag abschließend beschlossen werden.

(U.Stolizkaya--DTZ)

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