Deutsche Tageszeitung - Miersch: Weidels Rede im Bundestag ist Beweis für Verfassungsfeindlichkeit der AfD

Miersch: Weidels Rede im Bundestag ist Beweis für Verfassungsfeindlichkeit der AfD


Miersch: Weidels Rede im Bundestag ist Beweis für Verfassungsfeindlichkeit der AfD
Miersch: Weidels Rede im Bundestag ist Beweis für Verfassungsfeindlichkeit der AfD / Foto: © AFP

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hat AfD-Chefin Alice Weidel für deren Rede in der Generaldebatte im Bundestag scharf kritisiert. "Ihre Rede heute war ein Beispiel dafür, dass Sie verfassungsfeindlich agieren und deswegen muss es auch ein Verbotsverfahren geben", sagte Miersch am Mittwoch in der Debatte im Bundestag. Weidel habe "eiseskalt und hasserfüllt" über Migrantinnen und Migranten gesprochen, fuhr Miersch fort.

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Weidel hatte am Mittwochmorgen als Vertreterin der größten Oppositionspartei die Generaldebatte eröffnet. Darin zeichnete sie ein Bild von einem Land im "Sinkflug", in dem die "Islamisierung (...) rasend und aggressiv" voranschreite. "Junge Mädchen werden in Freibädern belästigt, missbraucht und vergewaltigt", sagte Weidel. "An den Schulen terrorisieren fanatisierte junge Muslime ihre ungläubigen Altersgenossen und Lehrer."

Miersch ging auf die Worte Weidels ein und sagte an die AfD-Chefin gerichtet: "Wie Sie über Menschen mit Migrationshintergrund geredet haben (...), ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die Migrationshintergrund haben und Tag für Tag dieses Land bereichern."

Der SPD-Fraktionsvorsitzende kritisierte auch die Haltung der AfD zu den am Freitag im Bundestag zur Wahl stehenden Kandidatinnen für die frei werdenden Richterposten am Bundesverfassungsgericht. "Sie diskreditieren jetzt schon eine Frau, die das höchste Gericht mit besetzen soll", sagte Miersch an Weidel gerichtet. Er sprach damit die von der SPD vorgeschlagene, aber in konservativen Kreisen umstrittene Rechtswissenschaftlerin Frauke Brosius-Gersdorf an.

Diese steht am Freitag - ebenso wie die auch von der SPD vorgeschlagene Münchener Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold und der Unions-Kandidat Günter Spinner - zur Wahl. Am Montag hatte der Wahlausschuss im Bundestag alle drei für die Posten am höchsten deutschen Gericht zur Wahl nominiert. Im Plenum brauchen sie am Freitag eine Zweidrittelmehrheit, für die Union und SPD allerdings rechnerisch neben den Grünen auch auf Stimmen der Linken oder der AfD angewiesen sind.

Die AfD-Fraktionsspitze hatte ihren Abgeordneten die Unterstützung des Unions-Kandidaten empfohlen. Die Wahl der beiden SPD-Kandidatinnen lehnt die AfD aber entschieden ab. Weidel warf der SPD vor, "im Bundesverfassungsgericht radikal linke Ideologen zu installieren, damit sie das höchste deutsche Gericht als Werkzeug für linke Staatsdeformation missbrauchen können". Brosius-Gersdorf wolle die AfD und deren Wähler "beseitigen", kritisierte Weidel.

Miersch rief die Abgeordneten aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD zur Wahl der beiden SPD-Kandidatinnen auf. "Lassen Sie uns am Freitag sehr, sehr verantwortungsvoll mit diesen Wahlen zu den obersten Bundesrichtern umgehen", sagte Miersch.

Die AfD war vom Verfassungsschutz im Mai auf Grundlage eines neuen Gutachtens als "gesichert rechtsextrem" eingestuft worden. Nach einer Beschwerde der AfD beim Verwaltungsgericht Köln legte der Verfassungsschutz für die Dauer des Verfahrens die Hochstufung auf Eis und führt die Partei bis auf Weiteres weiter als Verdachtsfall.

Dennoch hatte die Entscheidung die Debatte über ein AfD-Verbotsverfahren neu angefacht. Dieses kann von der Bundesregierung, dem Bundestag oder dem Bundesrat beantragt werden. Entscheiden müsste darüber das Bundesverfassungsgericht.

(P.Hansen--DTZ)

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