Deutsche Tageszeitung - Staatsanwaltschaft in Brasilien fordert Verurteilung von Bolsonaro wegen Putschversuchs

Staatsanwaltschaft in Brasilien fordert Verurteilung von Bolsonaro wegen Putschversuchs


Staatsanwaltschaft in Brasilien fordert Verurteilung von Bolsonaro wegen Putschversuchs
Staatsanwaltschaft in Brasilien fordert Verurteilung von Bolsonaro wegen Putschversuchs / Foto: © AFP

Die brasilianische Staatsanwaltschaft hat die Verurteilung des ehemaligen Präsidenten Jair Bolsonaro und sieben weiterer Beschuldigter wegen Putschversuchs gefordert. Sie hätten versucht, "die demokratische Ordnung gewaltsam zu stürzen", und seien zudem der Beteiligung an einer "bewaffneten kriminellen Vereinigung" schuldig, erklärte die Staatsanwaltschaft am Dienstag.

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Bolsonaro wird vorgeworfen, er habe das Ergebnis der Wahl 2022 kippen wollen, die der Rechtsaußen-Politiker gegen den linksgerichteten heutigen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva verloren hatte. Ihm drohen bis zu 40 Jahre Haft.

Bolsonaro, der von 2019 bis 2023 Präsident war, sieht sich als Opfer einer politischen Verfolgung. Die Staatsanwaltschaft hält dem entgegen, Bolsonaros Putschversuch sei nur gescheitert, weil das Militär sich nicht auf seine Seite gestellt habe.

Bolsonaro-Anhänger hatten am 1. Januar 2023 in der Hauptstadt Brasília den Kongress, den Amtssitz des Präsidenten sowie das Oberste Gericht gestürmt und schwere Verwüstungen angerichtet. Der Vorfall weckte Erinnerungen an den Sturm des US-Kapitols durch Anhänger von Donald Trump nach dessen Niederlage gegen Joe Biden bei der Präsidentschaftswahl im Jahr 2020.

Unterstützung erhält Bolsonaro von Trump, der wiederholt behauptet hat, die Präsidentschaftswahl 2020 in den Vereinigten Staaten gewonnen zu haben - was wiederholt von Gerichten zurückgewiesen wurde. Trump forderte, den Prozess gegen Bolsonaro zu stoppen, und sprach von einer "Hexenjagd". In der vergangenen Woche kündigte er an, wegen des Vorgehens der brasilianischen Justiz gegen Bolsonaro ab August Brasiliens Einfuhren in die USA mit einem Zollsatz von 50 Prozent zu belegen.

(V.Korablyov--DTZ)

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