Deutsche Tageszeitung - Kongress-Votum: USA wollen Kryptowährungen klarer regulieren

Kongress-Votum: USA wollen Kryptowährungen klarer regulieren


Kongress-Votum: USA wollen Kryptowährungen klarer regulieren
Kongress-Votum: USA wollen Kryptowährungen klarer regulieren / Foto: © AFP

Kryptowährungen sollen in den USA künftig klarer reguliert werden. Das Repräsentantenhaus stimmte am Donnerstag in Washington mehrheitlich Vorlagen von US-Präsident Donald Trump zu. Der sogenannte Clarity Act (Klarheitsgesetz) schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen. Zudem billigten die Abgeordneten Regeln für sogenannte Stablecoins, die an Währungen wie den Dollar gekoppelt sind.

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Trumps Sprecherin Karoline Leavitt betonte, die Nutzung von Kryptowährungen solle künftig "so einfach werden wie der Kauf einer Tasse Kaffee". Trump wollte das sogenannte Genius-Gesetz zu Stablecoins umgehend mit seiner Unterschrift in Kraft setzen. Der Clarity Act geht dagegen zunächst zur Beratung in den Senat. Trumps Republikaner haben dort eine knappe Mehrheit. Der Kongress selbst nennt die laufende Sitzungswoche die "Krypto-Woche".

Kryptowährungen sind rein digitale Zahlungsmittel, die unabhängig von staatlichen Notenbanken gehandelt werden. Sie gelten als hoch riskante Anlageform, da ihr Kurs extrem schwanken kann. Es gibt tausende verschiedene Kryptowährungen, am bekanntesten sind der Bitcoin, Ethereum und Tether.

Die kryptofreundliche Politik Trumps hat vor allem dem Bitcoin einen Höhenflug beschert. Zu Wochenbeginn überschritt der Kurs der weltweit kapitalstärksten Kryptowährung erstmals die Marke von 120.000 Dollar. Der Bitcoin-Kurs war bereits nach Trumps Wahlsieg Anfang November angestiegen, weil er im Wahlkampf eine weniger strenge Regulierung versprochen hatte. In den Wochen nach seiner Amtseinführung sackte der Kurs jedoch zunächst wieder ab, weil seine Regierung mit konkreten Maßnahmen auf sich warten ließ.

Die Europäische Union hatte sich vor zwei Jahren auf eine einheitliche Regulierung des Kryptomarkts geeinigt. Die sogenannte Mica-Verordnung gilt seit Juni 2023.

(W.Budayev--DTZ)

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