Deutsche Tageszeitung - Kabinett billigt Gesetz für besseren Schutz gegen Drohnen an Kasernen und Konvois

Kabinett billigt Gesetz für besseren Schutz gegen Drohnen an Kasernen und Konvois


Kabinett billigt Gesetz für besseren Schutz gegen Drohnen an Kasernen und Konvois
Kabinett billigt Gesetz für besseren Schutz gegen Drohnen an Kasernen und Konvois / Foto: © AFP/Archiv

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zum besseren Schutz gegen Drohnenüberflüge an Bundeswehr-Kasernen und Konvois auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz, welches das Bundeskabinett am Mittwoch beschloss, sollen Feldjäger der Bundeswehr mehr Befugnisse erhalten, unter anderem sollen sie Verdächtige in der Nähe von Kasernenstandorten überprüfen zu können. Das Gesetz sieht außerdem mehr Befugnisse für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und vereinfachte Sicherheitsüberprüfungen für militärisches Personal vor.

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Drohnenüberflüge über Kasernen sieht das Ministerium seit Längerem als wachsendes Problem an. Dagegen soll nun entschlossener vorgegangen werden: Wer in der Nähe von Kasernen oder Konvois angetroffen wird und etwa ein Steuerungsgerät in den Händen hält, soll mit dem neuen Gesetz vom dortigen Bundeswehr-Personal überprüft werden können. Bisher ist das nicht erlaubt.

Nun sollen Feldjäger "Störungen und Gefahren schon im Vorfeld zu begegnen" können, teilte das Verteidigungsministerium mit. Das Gesetz "eröffnet damit beispielsweise einen rechtlichen Rahmen, um gegen rechtswidrige Drohnenüberflüge vorzugehen".

Mit dem neuen Gesetz soll auch der MAD, also der militärische Geheimdienst, mehr Befugnisse bekommen. Künftig soll dieser überall dort seiner Arbeit nachgehen können, wo Soldaten im Einsatz sind, also nicht nur in den Liegenschaften der Bundeswehr, sondern auch außerhalb. "Wir schützen damit unsere Soldatinnen und Soldaten und deren Familien noch besser, als wir das in der Vergangenheit getan haben", sagte Kanzler Friedrich Merz (CDU) am Mittwoch dazu.

Anlass ist die künftige Stationierung von rund 5000 Soldatinnen und Soldaten bei der Brigade Litauen. Beim Auslandseinsatz in Afghanistan etwa habe der MAD immer wieder Probleme gehabt, weil er seiner Arbeit nur in Unterkünften der Bundeswehr nachgehen konnte und außerhalb dieser von der Arbeit anderer Geheimdienste wie des Bundesnachrichtendienstes abhängig war.

Das Gesetz sieht außerdem vor, die Sicherheitsüberprüfungen für einzustellende Soldatinnen und Soldaten bei der Bundeswehr zu beschleunigen. "Die künftig vorgesehene Verfassungstreueprüfung wird durch eine automatisierte Verarbeitung deutlich beschleunigt und konzentriert sich auf bewährte Prüfmerkmale", teilte das Verteidigungsministerium mit. "Dazu gehört eine Abfrage bei den Nachrichtendiensten, beim Bundeszentralregister sowie ein gründlicher Blick in öffentliche Quellen – insbesondere Social Media." Damit werde "eine wesentliche Weiche für den erforderlichen schnellen personellen Aufwuchs der Bundeswehr" gestellt.

Bisher wurden auch Register von Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften herangezogen - das habe die Verfahren aber oft langwierig gemacht, hieß es zuletzt aus Ministeriumskreisen.

(S.A.Dudajev--DTZ)

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