Deutsche Tageszeitung - Als IS-Dschihadist verurteilter Nils D. wegen Mordes erneut vor Gericht

Als IS-Dschihadist verurteilter Nils D. wegen Mordes erneut vor Gericht


Als IS-Dschihadist verurteilter Nils D. wegen Mordes erneut vor Gericht
Als IS-Dschihadist verurteilter Nils D. wegen Mordes erneut vor Gericht / Foto: ©

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am Mittwoch ein neuer Prozess gegen den bereits als IS-Dschihadist verurteilten Nils D. aus dem nordrhein-westfälischen Dinslaken begonnen. In dem Verfahren im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Gerichts wirft die Bundesanwaltschaft dem früheren Mitglied der berüchtigten Dinslakener Dschihadistengruppe "Lohberger Brigade" vor, 2014 in Syrien mit weiteren IS-Mitgliedern mindestens drei Gefangene grausam gefoltert und ermordet zu haben.

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Damit droht D. nunmehr lebenslange Haft. Der heute 29-Jährige wurde bereits im März 2016 vom OLG Düsseldorf wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. In Polizeiverhören und in dem ersten Prozess hatte er ausführlich über IS-Strukturen und Mitglieder der Dschihadistenmiliz ausgesagt, wofür das Gericht ihm einen Strafrabatt gewährte.

D. hatte in Syrien einer IS-Spezialeinheit angehört. Zuvor hatte sich der deutsche Konvertit 2013 in Dinslaken der Dschihadistengruppe "Lohberger Brigade" angeschlossen. Er hielt sich bis Ende 2014 in Syrien auf und wurde nach seiner Rückkehr nach Deutschland im Januar 2015 festgenommen.

Die neue Anklage gegen D. wegen dreifachen Mordes und der Begehung von Kriegsverbrechen erhob die Bundesanwaltschaft im Juli 2018. Im Oktober lehnte das Düsseldorfer OLG ein zweites Verfahren gegen ihn jedoch ab. Es sei nicht auszuschließen, dass die Vorwürfe bereits Gegenstand des vorherigen Strafverfahrens gewesen seien. Ein Verurteilter dürfe aber nicht noch einmal wegen derselben Tat bestraft werden.

Gegen diese Entscheidung legte die Bundesanwaltschaft erfolgreich Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) ein: Die Karlsruher Richter hoben in einem im vergangenen Februar veröffentlichten Beschluss die OLG-Entscheidung auf, die neue Anklage gegen Nils D. nicht zuzulassen. Zugleich eröffnete der BGH das Hauptverfahren vor dem sechsten Strafsenat des OLG Düsseldorf.

Die Bundesrichter entschieden zudem, dass der Haftbefehl gegen D. fortbesteht. Für das neue Verfahren beraumte der Düsseldorfer Staatsschutzsenat zunächst 21 weitere Verhandlungstermine bis zum 28. November an.

(A.Nikiforov--DTZ)