Deutsche Tageszeitung - Bericht: Fast jeder fünfte Hartz-IV-Empfänger muss Teil der Miete selbst zahlen

Bericht: Fast jeder fünfte Hartz-IV-Empfänger muss Teil der Miete selbst zahlen


Bericht: Fast jeder fünfte Hartz-IV-Empfänger muss Teil der Miete selbst zahlen
Bericht: Fast jeder fünfte Hartz-IV-Empfänger muss Teil der Miete selbst zahlen / Foto: ©

Fast jede Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft muss einem Medienbericht zufolge von den Leistungen der Grundsicherung einen Teil der Miete zahlen. Wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Samstag berichteten, zahlten die Betroffenen im Jahr 2018 im Schnitt pro Jahr 985 Euro selbst zur Miete dazu. Das entspricht 82 Euro monatlich, knapp ein Fünftel des Regelsatzes.

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Das Ausmaß dieser Wohnkostenlücke geht dem Bericht zufolge aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion hervor. Demnach sank der Anteil der Bedarfsgemeinschaften, die nicht die vollen Wohnkosten ersetzt bekommen, zwar von 23,5 Prozent im Jahr 2013 auf 19,2 Prozent im vergangenen Jahr. Je nach Bundesland sei die Quote aber noch deutlich höher.

In Rheinland-Pfalz mussten demnach drei von zehn Hartz-IV-Empfängern einen Teil der Miete selbst zahlen, in Baden-Württemberg waren es 23,1 Prozent. In ganz Deutschland waren dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr mehr als eine halbe Million Menschen betroffen. Überdurchschnittlich trifft das Phänomen laut den Funke-Zeitungen mit einem Anteil von 21,8 Prozent Alleinerziehende, die im Schnitt 1063 Euro im Jahr für die Mietkosten aufbringen müssen.

Im Sozialgesetz ist festgehalten, dass die Wohnkosten von Leistungsempfängern übernommen werden, in angemessener Höhe, wie es heißt. Was angemessen ist, entscheiden dabei die Kommunen, in denen die Betroffenen leben. Doch bundesweit verbindliche Kriterien, nach denen diese Angemessenheit entschieden werden soll, gibt es nicht. Wer in einer Wohnung wohnt, die als unangemessen teuer eingestuft wird, muss einen Weg finden, Kosten zu senken - zum Beispiel durch einen Umzug. Doch bezahlbarer Wohnraum ist gerade in vielen Städten knapp.

Häufig bleibe deshalb nur der Weg, die Differenz zu zahlen, kritisierte die Linke. "Dieses Geld fehlt Menschen, die jeden Cent dreimal umdrehen müssen, darunter Alleinerziehende und Aufstockende", sagte Linken-Chefin Katja Kipping den Funke-Zeitungen. "Das Geld fehlt im täglichen Leben für Schulsachen, für Reparaturen, für gesunde Ernährung."

Die Linke fordert deshalb bundesweit verbindliche Kriterien für die Kosten der Unterkunft, "die auch tatsächlich ausreichen, um eine taugliche Wohnung zu bezahlen", sagte Kipping. Entscheidend sei nicht der durchschnittliche Mietspiegel, sondern die Preise, zu denen neue Wohnungen tatsächlich vermietet würden.

Bei der Berechnung von angemessenen Kosten der Unterkunft müsse zudem berücksichtigt werden, ob zu diesen Preisen überhaupt Wohnungen verfügbar seien. Zudem dürfe bei Menschen, die besonders schutzbedürftig sind, kein Umzug erzwungen werden. Dazu zählt die Linke unter anderem Alleinerziehende, Schwangere, schwer kranke und pflegebedürftige Menschen.

(W.Novokshonov--DTZ)