Deutsche Tageszeitung - Russisches Berufungsgericht kippt Haftstrafe für Schauspieler Ustinow

Russisches Berufungsgericht kippt Haftstrafe für Schauspieler Ustinow


Russisches Berufungsgericht kippt Haftstrafe für Schauspieler Ustinow
Russisches Berufungsgericht kippt Haftstrafe für Schauspieler Ustinow / Foto: ©

Nach heftigen Protesten aus der Bevölkerung hat ein russisches Berufungsgericht die Gefängnisstrafe für den Schauspieler Pawel Ustinow gekippt. Das Moskauer Gericht wandelte am Montag die dreieinhalbjährige Haftstrafe in eine einjährige Bewährungsstrafe um. Ustinows Verurteilung wegen angeblicher Gewalt gegen einen Polizisten bei einer Demonstration hatte landesweit für Empörung gesorgt und eine Welle der Solidarität mit dem Schauspieler ausgelöst.

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"Ich habe kein Verbrechen begangen", betonte Ustinow am Montag. Die Polizei habe ihn unrechtmäßig beschuldigt. Sein Anwalt gab bekannt, sein Mandant und er seien auch mit dem neuen Urteil nicht zufrieden und würden erneut Einspruch einlegen.

Ustinow war Mitte September zu der Haftstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 23-Jährigen in dem Prozess vorgeworfen, sich seiner Festnahme während einer Demonstration widersetzt zu haben. Dabei habe sich ein Polizist an der Schulter verletzt. Ustinow beteuerte seine Unschuld und gab an, lediglich als Beobachter am Rande der Demonstration gestanden zu haben.

Der Solidaritätskampagne für Ustinow hatten sich auch Filmstars, Künstler und orthodoxe Priester angeschlossen. Erst am Sonntag waren erneut rund 25.000 Menschen in der russischen Hauptstadt auf die Straße gegangen, um gegen die Verurteilung Ustinows und die Festnahme weiterer Regierungskritiker zu protestieren.

Der Fall des Schauspielers erzürnte die Kritiker besonders, weil das Gericht es zunächst ablehnte, Videomaterial von Ustinows Festnahme in Betracht zu ziehen. Darauf ist zu sehen, dass der 23-Jährige mit einem Handy in der Hand in der Nähe einer U-Bahn-Station steht, als plötzlich Polizisten auf ihn losgehen und mit Schlagstöcken zuschlagen.

Angesichts der ungewöhnlich starken Protestwelle gegen das erste Urteil hatte die Staatsanwaltschaft vor gut einer Woche eine überraschende Kehrtwende vollzogen. Die gegen Ustinow verhängte Strafe sei "ungerecht" und er solle freigelassen werden, erklärte die Anklagebehörde. Daraufhin wurde Ustinow vorläufig auf freien Fuß gesetzt - mit dem Berufungsurteil ist er nun endgültig frei.

Ustinows Mutter sagte am Montag, es sei ein "Wunder Gottes", dass ihr Sohn wieder frei sei. Sie zeigte sich jedoch besorgt über mögliche Konsequenzen des Urteils auf seine Arbeit als Schauspieler.

(V.Sørensen--DTZ)