Deutsche Tageszeitung - Wahlmanipulationsverfahren gegen Trump: Neuer Ermittler in Georgia

Wahlmanipulationsverfahren gegen Trump: Neuer Ermittler in Georgia


Wahlmanipulationsverfahren gegen Trump: Neuer Ermittler in Georgia
Wahlmanipulationsverfahren gegen Trump: Neuer Ermittler in Georgia / Foto: © AFP

Im Strafverfahren gegen Präsident Donald Trump und 14 weitere Verdächtige wegen Wahlmanipulation im Jahr 2020 übernimmt ein neuer Ermittler. Staatsanwalt Peter Skandalakis gab am Freitag im US-Bundesstaat Georgia bekannt, den Fall übernommen zu haben. Mehrere andere Staatsanwälte hätten zuvor abgelehnt.

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Nach dem Abzug der Staatsanwältin Fani Willis musste bis Freitag ein neuer Ermittler in Georgia ernannt werden, sonst wäre das Verfahren eingestellt worden. Skandalakis erklärte, die Öffentlichkeit habe ein legitimes Interesse an dem Fall. "Mein einziges Ziel ist es sicherzustellen, dass dieser Fall korrekt, gerecht und vollkommen transparent behandelt wird", betonte er. Im Dezember 2024 hatte ein Berufungsgericht Staatsanwältin Willis wegen "unangemessener" Beziehungen zu einem Sonderermittler von dem Fall abgezogen.

Die Anklagebehörde in dem südlichen Bundesstaat wirft Trump und 14 weiteren Personen vor, nach seiner Wahlniederlage gegen Joe Biden 2020 versucht zu haben, diese mit illegalen Mitteln abzuwenden. Der damals abgewählte Rechtspopulist hatte unter anderem in einem Telefonat mit Georgias Wahlleiter gefordert, die für seinen Sieg in dem Bundesstaat nötigen 11.780 Wählerstimmen zu "finden".

Während Trumps im Januar begonnener zweiter Amtszeit ist das Verfahren de facto eingefroren. Es kann aber weiterhin gegen die übrigen Beschuldigten ermittelt werden. Die ebenfalls in Georgia beschuldigten Rudy Giuliani und Mark Meadows - ehemaliger Anwalt und früherer Stabschef von Trump - hatte der Präsident erst vor wenigen Tagen nach Bundesrecht begnadigt.

Das Verfahren der Bundesjustiz gegen Trump wegen Wahlmanipulation wurde inzwischen ebenso eingestellt wie jenes, in dem er wegen der Lagerung geheimer Regierungsdokumente in seiner Privatresidenz Mar-a-Lago angeklagt war. Zur Begründung hatte der Sonderermittler Jack Smith auf die seit dem Watergate-Skandal gängige Praxis der US-Bundesjustiz verwiesen, amtierende Präsidenten nicht strafrechtlich zu verfolgen.

(M.Travkina--DTZ)

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