Deutsche Tageszeitung - Empfänger betrieblicher Altersversorgung können auf Entlastung hoffen

Empfänger betrieblicher Altersversorgung können auf Entlastung hoffen


Empfänger betrieblicher Altersversorgung können auf Entlastung hoffen
Empfänger betrieblicher Altersversorgung können auf Entlastung hoffen / Foto: ©

Millionen Menschen, die über Ansprüche aus betrieblicher Altersvorsorge verfügen, können Medienberichten zufolge offenbar auf Entlastung hoffen. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) habe gegenüber Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) deutlich gemacht, "dass das Problem der sogenannten Doppelverbeitragung angegangen werden muss", zitierte die "Passauer Neue Presse" am Freitag einen Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Spahn setzt sich schon lange für Korrekturen in diesem Punkt ein.

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Hintergrund ist eine 2004 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung eingeführte Regelung, wonach Betriebsrentner und Inhaber betrieblicher Lebensversicherungen im Alter auf Auszahlungen den vollen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung abführen müssen - auch wenn die Ansprüche in der Ansparphase aus Erwerbseinkommen gebildet wurden, auf die bereits Sozialbeiträge erhoben wurden. Spätere Erträge werden durch diese "Doppelverbeitragung" um fast ein Fünftel gemindert.

Die Koalition strebt laut "Passauer Neue Presse" nun an, dass die Betroffenen künftig nicht mehr den vollen, sondern nur noch den halben Beitrag zur Krankenversicherung tragen sollen. Daneben werde die Einführung eines Freibetrags anstelle der bisherigen Freigrenze diskutiert, hieß es. Das könnte demnach bedeuten, dass Betriebsrenten bis zur Höhe des Freibetrags von derzeit rund 155 Euro künftig stets beitragsfrei wären.

"Ja, in diesen Tagen finden weitere Gespräche statt. Ich erlebe sie als sehr konstruktiv", zitierte die "PNP" dazu einen Facebook-Beitrag von Spahn. "Alle drei Koalitionsparteien wollen was lösen und ändern", schrieb der CDU-Politiker demnach weiter. Auch Heil ist dem Bericht zufolge zu einer Korrektur bereit. Entscheidungen gibt es aber offensichtlich noch nicht.

(V.Sørensen--DTZ)