Deutsche Tageszeitung - Landkreis muss kurzzeitige Unterbringung von weggelaufenem Jungen nicht bezahlen

Landkreis muss kurzzeitige Unterbringung von weggelaufenem Jungen nicht bezahlen


Landkreis muss kurzzeitige Unterbringung von weggelaufenem Jungen nicht bezahlen
Landkreis muss kurzzeitige Unterbringung von weggelaufenem Jungen nicht bezahlen / Foto: © AFP/Archiv

Wenn ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aus seinem Wohnheim wegläuft und für einen Tag in einer anderen Stadt aufgenommen wird, kann diese die Kosten dafür nicht vom ursprünglich zuständigen Landkreis zurückfordern. Der Stadt kann nur ein Anspruch gegen den überörtlichen Träger der Jugendhilfe zustehen, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag entschied. In Baden-Württemberg, wo der Fall spielt, wäre das der Kommunalverband für Jugend und Soziales. (Az. 5 C 3.24)

Textgröße ändern:

Es ging um eine Summe von 570 Euro. Der minderjährige Junge war 2016 nach Deutschland gekommen. Er wurde aufgegriffen und dem Landkreis zugewiesen. Dieser brachte ihn in einer Wohngruppe in einem Jugendwohnheim unter. Im Februar 2017 fuhr der Jugendliche in eine andere Stadt und bat darum, dort wohnen zu dürfen. Er wollte nicht mehr in dem Wohnheim bleiben.

Er wurde für eine Nacht untergebracht, dann aber wieder zurückgebracht. Die Stadt hatte Kosten für die Unterbringung und einen Dolmetscher und zog vor Gericht, um sie sich vom Landkreis erstatten zu lassen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe und der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof in Mannheim wiesen die Klage aber ab. Nun hatte sie auch vor dem Bundesverwaltungsgericht keinen Erfolg.

(L.Barsayjeva--DTZ)

Empfohlen

"New Start": Letztes Atom-Abrüstungsabkommen zwischen Russland und den USA ausgelaufen

Der letzte Atomwaffen-Abrüstungsvertrag zwischen den USA und Russland ist ausgelaufen - und eine Weiterführung des "New-Start"-Abkommens mit Beteiligung Chinas ist nicht in Sicht. Peking lehnte diese Forderung Washingtons am Donnerstag "zum jetzigen Zeitpunkt" ab. Moskau erklärte, sich mit dem Auslaufen des Abkommens nicht mehr an Beschränkungen der Zahl seiner Atomsprengköpfe gebunden zu fühlen. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) zeigte sich besorgt. Auch er forderte China auf, sich zu beteiligen.

Ukraine und Russland beginnen zweiten Verhandlungstag in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Die Unterhändler der Ukraine und Russlands haben am Donnerstag den zweiten Verhandlungstag ihrer erneuten Gespräche in den Vereinigten Arabischen Emiraten begonnen. "Wir arbeiten im gleichen Format wie gestern: trilaterale Konsultationen, Gruppenarbeit und anschließende Abstimmung der Positionen", sagte der ukrainische Verhandlungsführer Rustem Umerow zu den von den USA vermittelten Gesprächen.

AfD-Fraktion scheitert in Karlsruhe mit Klage auf Zuteilung von "Otto-Wels-Saal"

Eine Organklage der AfD-Bundestagsfraktion auf die Zuteilung des "Otto-Wels-Saals" im Reichstagsgebäude für ihre Sitzungen ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Karlsruhe sah nach Angaben vom Donnerstag keine Verletzung von Rechten der Fraktion. Der Ältestenrat hatte nach der Bundestagswahl entschieden, dass die SPD den Raum weiter nutzen kann. Der AfD wurde ein kleinerer Saal zugewiesen, obwohl ihre Fraktion größer ist. (Az. 2 BvE 14/25)

Wadephul fordert Beteiligung Chinas an zukünftigem Atom-Abrüstungsabkommen

Angesichts des Auslaufens des "New Start"-Abkommens zwischen den USA und Russland hat Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) eine Beteiligung Chinas an einem zukünftigen Atomwaffen-Abrüstungsvertrag gefordert. "China muss einbezogen werden", sagte Wadephul bei einer gemeinsaamen Pressekonferenz mit seiner australischen Kollegin Penny Wong während seines Besuchs in Sydney am Donnerstag. Peking müsse im Bereich der Rüstungskontrolle zeigen, "dass es zur Zurückhaltung bereit ist", fügte Wadephul hinzu.

Textgröße ändern: