Deutsche Tageszeitung - Urteil: Reform der Auszählung für Kommunalwahl in Hessen rechtswidrig

Urteil: Reform der Auszählung für Kommunalwahl in Hessen rechtswidrig


Urteil: Reform der Auszählung für Kommunalwahl in Hessen rechtswidrig
Urteil: Reform der Auszählung für Kommunalwahl in Hessen rechtswidrig / Foto: © AFP/Archiv

Die von der hessischen Landesregierung beschlossene Reform zur Auszählung der Ergebnisse bei der Kommunalwahl ist rechtswidrig. Sie benachteilige kleinere Parteien, wie der Hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden am Mittwoch mitteilte. Rund fünf Wochen vor der Kommunalwahl in Hessen gab das Gericht einem Antrag der FDP-Landtagsfraktion Recht.

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In dem Verfahren ging es um eine Reform im Hessischen Kommunalwahlgesetz. Bei der Sitzzuteilung galt bis zur Reform das Hare/Niemeyer-Verfahren, bei dem Sitze nach dem Stimmanteil berechnet und in ganzen Zahlen vergeben werden. Bleiben noch Sitze übrig, wird der Rest nach den höchsten Nachkommastellen der Parteien verteilt.

Dieses Verfahren wurde 1980 eingeführt. Es löste das bis dahin geltende Verfahren nach d'Hondt ab, bei dem die Stimmenzahlen der Parteien nacheinander dividiert und anschließend abgerundet werden.

Die schwarz-rote Landesregierung kehrte in einer Reform vom 1. April 2025 vom bislang geltenden Hare/Niemeyer-Verfahren zum d'Hondt-Verfahren zurück. Als Grund hieß es, dass das Hare/Niemeyer-Verfahren zur Zersplitterung der Kommunalvertretungen beigetragen habe. Mit der Rückkehr zum d'Hont-Verfahren solle diese Zersplitterung verringert werden.

Die FDP-Landtagsfraktion zog dagegen vor Gericht und bekam nun Recht. Der Gesetzgeber kann zwar grundsätzlich frei entscheiden, welches Berechnungsverfahren er anwendet, darf aber im Vergleich zum bisher verwendeten Verfahren keine im Grunde überholte Methode neu einführen, entschied der Staatsgerichtshof.

Das d'Hondt-Verfahren begünstige starke Parteien, während es kleinere benachteiligt, hieß es weiter zur Begründung. Es erfülle die Erfolgswertgleichheit bei den hessischen Kommunalwahlen nicht im gleichem Maß wie das bisher geltende Verfahren.

Die Rückkehr zu diesem Verfahren verstößt gegen den Grundsatz der Wahlgleichheit für das Kommunalwahlrecht. Anders als d'Hondt ist das Hare/Niemeyer-Verfahren allen Parteien gegenüber neutral. Das Sitzverteilungsverfahren verhindert nach Ansicht des Gerichts auch keine Zersplitterung der Kommunalvertretungen.

"Die Entscheidung des Staatsgerichtshofes ist durchaus überraschend", erklärte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU). Bislang hätten alle Verfassungsgerichte d'Hondt als verfassungsgemäß angesehen. Bei der Kommunalwahl am 15. März in Hessen werde nun wieder das Hare/Niemeyer-Verfahren angwendet.

"Der Staatsgerichtshof hat eine klare Grenze zugunsten der Wahlrechtsgleichheit gezogen", erklärte Moritz Promny, innenpolitischer Sprecher der klagenden FDP-Landtagsfraktion. Das stärke das Vertrauen in den Rechtsstaat.

(V.Korablyov--DTZ)

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