Deutsche Tageszeitung - Schüsse am Rande von Dinner mit Trump: Verdächtiger plädiert auf nicht schuldig

Schüsse am Rande von Dinner mit Trump: Verdächtiger plädiert auf nicht schuldig


Schüsse am Rande von Dinner mit Trump: Verdächtiger plädiert auf nicht schuldig
Schüsse am Rande von Dinner mit Trump: Verdächtiger plädiert auf nicht schuldig / Foto: © AFP

Gut zwei Wochen nach dem Schusswaffenangriff am Rande des Korrespondenten-Dinners mit Donald Trump hat der mutmaßliche Täter den Vorwurf eines Mordanschlags auf den US-Präsidenten zurückgewiesen. Der 31-jährige Cole A. plädierte laut Medienberichten am Montag vor einem Bundesbezirksgericht in Washington auf nicht schuldig. Dem Verdächtigen aus Kalifornien droht eine lebenslange Haftstrafe.

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Der Mann soll am 25. April in einem Hotel in Washington auf einen Sicherheitsbeamten geschossen haben. Nach Überzeugung der Generalstaatsanwaltschaft wollte sich Cole A. Zugang zu dem Festsaal verschaffen, in dem Trump, zahlreiche Journalistinnen und Journalisten sowie weitere US-Regierungsvertreter zur alljährlichen Gala der US-Hauptstadtpresse versammelt waren. Die Sicherheitsbeamten nahmen den Mann nach einem Schusswechsel fest.

Trump und seine Frau Melania waren während des Vorfalls von Sicherheitskräften abgeschirmt und in Sicherheit gebracht worden. Auch Vizepräsident JD Vance und alle anderen Gäste der Veranstaltung blieben unversehrt. Der getroffene Sicherheitsbeamte trug eine schusssichere Weste.

Die US-Justiz wirft dem Verdächtigen versuchten Mord an Trump, Angriff auf einen Bundesbeamten sowie Vergehen gegen Waffengesetze vor. Er soll am 29. Juni erneut zu einer Anhörung vor Gericht erscheinen.

Trump war in den vergangenen zwei Jahren zwei Attentatsversuchen entgangen: Im Juli 2024 schoss ein Mann während einer Wahlkampfveranstaltung im US-Bundesstaat Pennsylvania auf ihn, die Kugel streifte den damaligen Präsidentschaftskandidaten am Ohr. Im September 2024 wollte ein Mann Trump in Florida beim Golfspielen erschießen. Er wurde gefasst und Anfang Februar zu lebenslanger Haft verurteilt.

(V.Sørensen--DTZ)

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