Deutsche Tageszeitung - Umweltverbände fordern rascheren Kohleausstieg als bislang geplant

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Umweltverbände fordern rascheren Kohleausstieg als bislang geplant


Umweltverbände fordern rascheren Kohleausstieg als bislang geplant
Umweltverbände fordern rascheren Kohleausstieg als bislang geplant / Foto: ©

Vor der ersten Lesung des Kohleausstiegsgesetzes im Bundestag haben Umweltverbände Nachbesserungen an der Neuregelung verlangt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) forderte einen rascheren Ausstieg als bislang vorgesehen. Es reiche nicht, den Kohleausstieg bestenfalls auf 2035 vorzuziehen, erklärte die BUND-Geschäftsführerin Politik und Kommunikation, Antje von Broock. Der Ausstieg müsse mindestens 2030 kommen.

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"Der Entwurf des Kohlegesetzes wird den klimapolitischen Herausforderungen nicht gerecht", erklärte Broock. "Der Bundestag muss alles für einen besseren Entwurf tun." Die Regelungen zur Braunkohle, wie Abschaltzeiten und Entschädigungen, seien zu unverbindlich. Außerdem dürfe in Deutschland kein einziges weiteres Kohlekraftwerk mehr ans Netz gehen. Das gelte auch für Datteln IV.

Die Klima-Allianz Deutschland äußerte die Befürchtung, dass das Ausstiegsgesetz den Konflikt um die Kohle neu entfachen könnte. Damit das Gesetz dem Klima nützt, müssten Kohlekraftwerke frühzeitig und vor allem stetig vom Netz gehen, forderte die Leiterin Kohle- und Energiepolitik bei der Klima-Allianz, Stefanie Langkamp. "Aber ausgerechnet besonders klima- und gesundheitsschädliche Braunkohlekraftwerke sollen nach dem jetzigen Entwurf bis an ihr ohnehin geplantes Ende laufen und dafür noch Entschädigungszahlungen aus Steuermitteln in Milliardenhöhe erhalten."

Das vom Bundeskabinett Ende Januar beschlossene Gesetz sieht ein Ende der Kohleverstromung bis spätestens Ende 2038 vor. Ab 2026 soll geprüft werden, ob der Ausstieg bereits bis Ende 2035 möglich ist. Das Gesetz sieht auch konkrete Beträge für Ausgleichszahlungen an Betreiber von Steinkohlekraftwerken vor.

Der Höchstpreis für das geplante Ausschreibungsverfahren soll demnach für 2020 165.000 Euro pro Megawatt Nettonennleistung betragen, die vom Netz geht. Bis 2026 soll der Höchstpreis auf 49.000 Euro sinken. Auch Braunkohlebetreiber erhalten für die vorzeitigen Abschaltungen milliardenschwere Ausgleichszahlungen.

(V.Sørensen--DTZ)

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