Deutsche Tageszeitung - Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben

Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben


Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben
Aufklärung nach 56 Jahren: Neonazi soll Anschlag mit sieben Toten 1970 begangen haben / Foto: © AFP/Archiv

Jahrzehnte nach einem der schlimmsten antisemitischen Anschläge der Bundesrepublik ist der mutmaßliche Täter gefunden - doch er ist schon tot. 56 Jahre nach der Tat und auf Grundlage von neuen Ermittlungen teilte die Generalstaatsanwaltschaft München am Donnerstag mit, dass sich der Verdacht gegen einen 2020 gestorbenen Neonazi erhärtet habe. Er soll 1970 Feuer in einem jüdischen Altersheim in der bayerischen Landeshauptstadt gelegt und so sieben Menschen getötet haben.

Textgröße ändern:

Kurz vor der Tat am 13. Februar 1970 soll sich der damals 25 Jahre alte Deutsche antisemitisch geäußert haben. In der Nähe des Gebäudes der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern habe er gesagt, dass "die Juden alles hätten" und er "sie anzünden" wolle. Das fanden Polizei und Staatsanwaltschaft durch neue Zeugenaussagen heraus. Etwa 15 Minuten später habe das Haus gebrannt.

Darin befand sich unter anderem das Seniorenheim der Gemeinde. Fünf Bewohner und zwei Bewohnerinnen starben. Sie alle hatten den Holocaust überlebt. 15 weitere Menschen wurden verletzt, vier von ihnen schwer.

Jahrzehntelang konnte der Täter nicht ermittelt werden. Wie der "Spiegel" am Donnerstag berichtete, war der nun als Tatverdächtiger identifizierte Mann schon in den 70er Jahren ins Visier der Ermittler geraten. Der vorbestrafte Einbrecher habe damals wegen einer anderen Tat im Gefängnis gesessen, ein Mithäftling habe sich an die Behörden gewandt.

Ihm soll der Rechtsextremist dem Artikel zufolge andeutungsweise erzählt haben, dass er der gesuchte Brandstifter sei. Er sei auch vernommen worden, habe die Vorwürfe aber bestritten. Die Aussagen des Zellengenossen hätten damals nicht ausgereicht, um ihn zu überführen.

In den 2010er Jahren ermittelte vorübergehend der Generalbundesanwalt, stellte das Verfahren aber 2017 ein. Erst im April 2025 wurden die Ermittlungen wegen eines neuen Hinweises wieder aufgenommen, wie die Generalstaatsanwaltschaft nun beschrieb. Eine Zeugin sagte demnach aus, dass ein Verwandter engen Kontakt zu dem Tatverdächtigen gehabt habe. Nach dem Tod dieses Verwandten wandte sich die Frau an die Ermittler.

Die Generalstaatsanwaltschaft und der polizeiliche Staatsschutz werteten archivierte Akten aus und vernahmen Zeugen. Sie kamen zu dem Schluss, dass "belastbare Gründe für die Täterschaft" des Verdächtigen sprächen. Der Verdacht habe sich durch Ermittlungen in seinem Umfeld erhärtet.

Zeugen hätten ihn als Antisemiten mit "Hitler-Tick" beschrieben. Er habe Reden von Adolf Hitler auf Schallplatten angehört und Schießübungen am Obersalzberg gemacht, führten die Ermittler aus. In der Gegend bei Berchtesgaden hatte Hitler einen Wohnsitz.

Der Tatverdächtige neigte offenbar auch zu Gewalt. Den Angaben nach wurde er in den 60er Jahren zu einer Jugendstrafe verurteilt, weil er zwei Telefonhäuschen in München mit Sprengstoff zerstört hatte. Eine Schulleiterin habe von einem Streit erzählt, bei dem er einen ihm von seinem Vater geschenkten Dolch der Hitlerjugend eingesetzt habe. Ein früherer Mitschüler beschrieb der Generalstaatsanwaltschaft zufolge "die Feindschaft des Tatverdächtigen gegenüber Juden als prägend".

Auch das von der Operativen Fallanalyse erstellte Täterprofil passe zu dem Verdächtigen, erklärten die Ermittler. Ihre Ergebnisse sprächen "deutlich für eine Täterschaft". Allerdings ist es unmöglich, den Fall endgültig zu klären. Denn der Tatverdächtige starb schon 2020. Tote können nicht angeklagt werden.

Die Generalstaatsanwaltschaft wies darauf hin, dass auch postmortal die Unschuldsvermutung gilt. Es sei auch nicht abschließend geklärt, ob der Verdächtige mutmaßlich allein gehandelt habe oder doch in einer Gruppe. Allerdings gebe es keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass andere an der Tat beteiligt waren. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

(L.Svenson--DTZ)

Empfohlen

Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf

Er soll Jugendliche zu kriminellen Taten angestachelt haben - darunter die Tötung eines Kinds: Fünf Monate nach der Festnahme eines jungen Manns in Rheinland-Pfalz hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe nach Angaben vom Donnerstag die Ermittlungen gegen ihn übernommen. Kai M. steht demnach unter Verdacht, eine rechtsextremistische Gruppe sowie eine Gruppe von Onlinesadisten angeführt zu haben.

Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler

Um Kontakt zu Wählern zu bekommen, hat sich der französische Präsidentschaftskandidat François Ruffin für eine ungewöhnliche Transportweise entschieden: Er fährt per Anhalter durch das Land. "Ich wollte den Kontakt zur Realität", sagte Ruffin, einer von mehreren Kandidaten des linken Lagers. "So jemanden wie Mickael würde ich sonst nicht treffen", sagte er über einen jungen Mechaniker, der ihn in Südfrankreich in seinem Auto mitgenommen hatte.

Terrorvorwurf: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Rechtsextremist und Onlinesadist

Ein im März in Rheinland-Pfalz festgenommener junger Mann soll sich als Anführer einer rechtsextremistischen Gruppe sowie einer Gruppe von Onlinesadisten entpuppt haben. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft Kai M. nach Angaben vom Donnerstag vor, Rädelsführer in einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein. Unter anderem soll er demnach zusammen mit anderen Mitgliedern einen Jungen in Russland dazu gebracht haben, ein Kind zu erstechen.

Verbot von zwei Demonstrationen bei Hamburger G20-Gipfel 2017 rechtmäßig

Das Verbot von zwei Demonstrationen beim G20-Gipfel in Hamburg ist rechtmäßig gewesen. Neun Jahre nach dem chaotisch verlaufenen Gipfel entschied das Oberverwaltungsgericht der Hansestadt am Donnerstag gegen Attac. Das globalisierungskritische Netzwerk kündigte an, weitere juristische Schritte zu prüfen.

Textgröße ändern: