Behindertenrat warnt vor Nachteilen für Menschen mit Einschränkungen
Der Deutsche Behindertenrat (DBR) hat auf die besonderen Herausforderungen für Menschen mit Behinderungen in der Corona-Pandemie hingewiesen und vor deren zusätzlicher Ausgrenzung gewarnt. "Die mit der Pandemie verbundenen Einschränkungen im täglichen Leben treffen alle Menschen. Es zeigt sich aber, dass Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in allen Altersstufen besonders von den Maßnahmen zur Corona-Eindämmung betroffen sind" erklärte die Vorsitzende des DBR-Sprecherrats, Verena Bentele, am Dienstag.
Beispielsweise bedeuteten die geltenden Besuchs- und Ausgangsbeschränkungen für viele behinderte Menschen mehr Ausgrenzung denn je, mahnte Bentele, die auch Präsidentin des Sozialverbands VdK ist. "Sie bleiben zu Hause oder in stationären Wohnformen, können zum Teil nicht zur Arbeit und müssen auf Besuch verzichten, weil sie vor Corona geschützt werden sollen." Viele Möglichkeiten der Freizeitgestaltung fielen für die Betroffenen weg und "Kontakte zu Freunden und Familie werden stark eingeschränkt".
Eine klare Absage erteilte der DBR Überlegungen, wonach für Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranke oder Ältere zu ihrem eigenen Schutz strenge Regeln beibehalten werden sollten, während dann Einschränkungen für den Rest der Bevölkerung weitgehend gelockert werden könnten. "Alle Menschen sollten sich an die im Moment notwendigen Regeln des Zusammenlebens halten", forderte Bentele. Mit Schutzkleidung und Hygiene-Standards für alle Menschen "muss es möglich sein, dass auch alle Menschen an der Gesellschaft teilhaben können".
"Menschen mit Behinderung und andere Personengruppen aus dem gesellschaftlichen Leben auszuschließen, wäre inakzeptabel und mit den Verpflichtungen der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar", betonte die VdK-Präsidentin.
Der Behindertenrat forderte auch mehr Barrierefreiheit im digitalen Bereich. So müssten aktuelle Informationen zur Pandemie in Dokumenten, auf Webseiten und bei Pressekonferenzen "für alle Menschen mit Behinderung zugänglich sein". Gleiches müsse für die Software und für mobile Apps von Bestellplattformen und Lieferservices gelten, auf die in der Pandemie-Zeit viele Menschen derzeit zurückgreifen müssten. Für Online-Shops müsse es dafür gesetzliche Verpflichtungen geben.
Zur digitalen Barrierefreiheit zählen flexible einstellbare Bildschirmdarstellungen, Text-Alternativen für Nicht-Text-Inhalte, Untertitel bei Videos, eine übersichtliche Seitenstruktur, Navigationsoptionen über die Tastatur sowie möglichst auch Angebote in leichter Sprache und Möglichkeiten, Inhalte ohne Zeitbegrenzung nachlesen zu können.
(U.Stolizkaya--DTZ)