Deutsche Tageszeitung - Sommermärchen-Prozess: Fortführung der Verhandlung frühestens am Freitag

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Sommermärchen-Prozess: Fortführung der Verhandlung frühestens am Freitag


Sommermärchen-Prozess: Fortführung der Verhandlung frühestens am Freitag
Sommermärchen-Prozess: Fortführung der Verhandlung frühestens am Freitag / Foto: ©

Das Schweizer Bundesstrafgericht gerät beim Sommermärchen-Prozess im Kampf gegen die drohende Verjährung immer weiter ins Hintertreffen. Das Gericht in Bellinzona teilte am Montag ohne Angabe von Gründen mit, dass die für Dienstag geplante Fortsetzung der Verhandlung um ungeklärte Millionenzahlungen vor der Fußball-WM 2006 nicht stattfindet. Gemäß des Verhandlungsplans wird der Prozess nach einer ohnehin vorgesehenen Pause frühestens am Freitag fortgeführt.

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Der Prozess gegen die früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger (74) und Wolfgang Niersbach (69) sowie Horst R. Schmidt (78), früherer Schatzmeister und Generalsekretär des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), und Ex-FIFA-Generalsekretär Urs Linsi (Schweiz/70) ist auch ein Rennen gegen die Zeit. Bis zum 27. April muss ein erstinstanzliches Urteil vorliegen, ansonsten tritt die Verjährung der Angelegenheit ein.

Zahlreiche Anträge der Beschuldigten auf eine Verschiebung der Verhandlung aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus sowie ungeklärte Fragen zur Reise- und Verhandlungsfähigkeit der nicht in Bellinzona erschienenen Zwanziger und Schmidt hatten den Prozess zuvor schon verzögert.

Beide Ex-Funktionäre hatten ihr Fehlen mit ärztlichen Attesten untermauert. Richterin Sylvia Frei reichte dies für eine Entschuldigung nicht aus, deshalb bestellte sie einen Sachverständigen ein. Dessen finale Einschätzung steht noch aus.

Zudem hatte sich Niersbach am Donnerstag in selbstverordnete Quarantäne begeben, nachdem es am Gymnasium seines Stiefsohns einen Verdachtsfall einer Infektion gegeben hatte.

Schon seit Mittwochabend herrscht im Tessin der Corona-Notstand, Veranstaltungen mit über 50 Personen wurden von der Kantonsregierung bis zum 29. März untersagt. Menschen, die über 65 Jahre alt sind, wurde empfohlen, nicht mehr an öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen. Alle vier Angeklagten sind älter.

Die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) hatte das Verfahren am 6. November 2015 eröffnet. Sie wirft dem Quartett vor, über den eigentlichen Zweck einer Zahlung aus dem Jahr 2005 in Höhe von 6,7 Millionen Euro vom DFB an den Weltverband FIFA getäuscht zu haben. Die Beschuldigten haben den Vorwurf stets bestritten. Der DFB tritt in dem Prozess als Privatkläger auf.

(G.Khurtin--DTZ)

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