Deutsche Tageszeitung - Bafin: Bankkunden sollen Prämiensparverträge auf illegale Zinsklauseln prüfen

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Bafin: Bankkunden sollen Prämiensparverträge auf illegale Zinsklauseln prüfen


Bafin: Bankkunden sollen Prämiensparverträge auf illegale Zinsklauseln prüfen
Bafin: Bankkunden sollen Prämiensparverträge auf illegale Zinsklauseln prüfen / Foto: ©

Wegen möglicher unrechtmäßiger Zinssenkungen verschärfen die Finanzaufsicht Bafin und Verbraucherschützer ihr Vorgehen gegen langfristige Banksparverträge. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht rief Verbraucher mit sogenannten Prämiensparverträgen am Mittwoch auf, ihren Vertrag auf unzulässige Zinsanpassungsklauseln zu prüfen und dagegen rechtlich vorzugehen. Weil ein runder Tisch "keine kundengerechten Lösungen" für mehr Transparenz gebracht habe, prüft die Bafin nun außerdem "konkrete verwaltungsrechtliche Optionen" gegen Banken.

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Bankkunden sollten "aktiv auf ihre Institute zugehen und sich erläutern lassen, welche Klausel ihr Vertrag ganz konkret enthält", erklärte Bafin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele. Anschließend müsse geprüft werden, ob diese Klausel rechtskonform sei. Im Zweifel rät Roegele Verbrauchern zum Gang zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale.

Variabel verzinste Prämiensparverträge sind zwar erlaubt, Banken müssen sich bei Zinsänderungen aber an einem öffentlichen Referenzzinssatz orientieren und transparent vorgehen. Nach Angaben der Finanzaufseher enthalten viele ältere Verträge - besonders von Sparkassen - Klauseln zur einseitigen Absenkung der Verzinsung, die der Rechtsprechung nicht mehr standhalten und vom Bundesgerichtshof (BGH) bereits 2004 für unwirksam erklärt worden waren.

Mehrere Verbraucherzentralen hatten in den vergangenen Monaten Musterfeststellungsklagen wegen unrechtmäßiger Zinssenkungen und Vertragskündigungen auf den Weg gebracht. Ihrer Ansicht nach zahlten Sparkassen ihren Prämiensparern jahrelang zu geringe Zinsen. Nach Berechnungen der Verbraucherzentralen in Sachsen und Bayern könnten betroffene Kunden so im Schnitt mindestens 4000 Euro zu wenig erhalten haben.

Es "bestehen weiterhin Unsicherheiten, wie Kreditinstitute mit den Anforderungen der BGH-Rechtsprechung umzugehen haben", erklärte die Bafin am Mittwoch. Sie hatte die Banken nach eigenen Angaben bereits Anfang des Jahres aufgefordert, "auf die betroffenen langjährigen Kunden zuzugehen und ihnen eine Lösung anzubieten". Doch auch ein lange geplanter runder Tisch zu diesem Thema endete demnach Ende November ohne Ergebnis.

"Die Bafin muss nun zeitnah den nächsten Schritt gehen und die Institute mittels eines Verwaltungsakts zum rechtskonformen Handeln zwingen", forderte die Verbraucherzentrale Sachsen, deren Vertreter Ende November mitdiskutiert hatte. Der Sparkassen- und Giroverband habe bei dem Treffen Zinsnachzahlungen verweigert und die Finanzaufsicht vor den Kopf gestoßen, kritisierten die Verbraucherschützer. Auch aus ihrer Sicht sollten Sparer, die jahrelang "mit System" benachteiligt worden seien, ihre Ansprüche selbst geltend machen und damit möglichen Verjährungsfristen zuvor kommen.

(N.Loginovsky--DTZ)

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