Deutsche Tageszeitung - "Handelsblatt": Regierung einigt sich auf Lieferkettengesetz

"Handelsblatt": Regierung einigt sich auf Lieferkettengesetz


"Handelsblatt": Regierung einigt sich auf Lieferkettengesetz
"Handelsblatt": Regierung einigt sich auf Lieferkettengesetz / Foto: ©

Nach monatelangem Streit hat sich die Bundesregierung offenbar auf ein Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte verständigt. Das berichtete das "Handelsblatt" am Freitag unter Berufung auf Koalitionskreise. Die zuständigen Minister für Arbeit, Entwicklung und Wirtschaft wollen am Vormittag (10.45 Uhr) eine gemeinsame Pressekonferenz zum Gesetz geben.

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Laut "Handelsblatt" soll das Gesetz noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden, aber erst Anfang 2023 in Kraft treten. Die ursprünglich geplanten strengen Haftungsregeln seien entschärft worden. Auch solle das Gesetz zunächst nur für etwa 600 deutsche Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitern gelten. Erst in einer zweiten Stufe – ab 2024 – solle es dann auch in kleineren Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten greifen.

Der Plan von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), Unternehmen für Menschenrechtsverstöße entlang ihrer Lieferkette auch zivilrechtlich haften zu lassen, ist den Informationen des "Handelsblatts" zufolge vom Tisch. Dagegen hatte sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gewehrt. Stattdessen drohen Unternehmen, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen, jetzt Bußgelder.

Nach der Einigung innerhalb der Regierung sollen Unternehmen dem Bericht zufolge nun gewährleisten, dass es im eigenen Geschäftsbereich und bei ihren unmittelbaren Zulieferern zu keinen Menschenrechtsverstößen kommt. Mit einer Risikoanalyse müssten sie nachweisen, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.

Weitere mittelbare Zulieferer in der Kette bis hinunter zum Rohstofflieferanten müssten nur abgestuft geprüft werden. Eine Risikoanalyse sei hier nur dann erforderlich, wenn Beschwerden von Mitarbeitern eines mittelbaren Zulieferers – also beispielsweise eines Minenarbeiters aus dem Kongo – das deutsche Unternehmen erreichen. Sollten sich die Vorwürfe erhärten, müsse gegebenenfalls ein neuer Zulieferer gesucht werden, berichtete die Zeitung.

(A.Stefanowych--DTZ)

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