Deutsche Tageszeitung - Bundesfinanzhof erleichtert Beschäftigung von Angehörigen

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Bundesfinanzhof erleichtert Beschäftigung von Angehörigen


Bundesfinanzhof erleichtert Beschäftigung von Angehörigen
Bundesfinanzhof erleichtert Beschäftigung von Angehörigen / Foto: ©

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat die steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen mit dem Ehepartner oder anderen nahen Angehörigen erleichtert. So ist es nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil nicht immer erforderlich, dass im Arbeitsvertrag feste Arbeitszeiten vereinbart werden. Sogenannte Stundenzettel als Nachweis der Tätigkeit sind zwar hilfreich, aber ebenfalls nicht zwingend. (Az: VI R 28/18)

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Im entschiedenen Fall hatte ein Obergerichtsvollzieher aus Rheinland-Pfalz seine Ehefrau, seine Tochter und eine Fremdkraft als Bürohilfen angestellt. Das Finanzamt erkannte den der Tochter und der Fremdkraft gezahlten Lohn als einkommens- und damit steuermindernde Ausgaben an, nicht aber den Lohn für monatlich 40 Arbeitsstunden der Ehefrau.

Nach dem Münchener Urteil muss zwar das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz den Sachverhalt noch weiter aufklären, dabei hat der Gerichtsvollzieher aber gute Aussicht auf einen Erfolg.

Zunächst bekräftigte der BFH seine bisherige Rechtsprechung, wonach Lohnzahlungen an Angehörige nur dann steuermindernd abgezogen werden können, wenn die Arbeit tatsächlich erbracht und der Lohn tatsächlich gezahlt wird. Auch sonst muss der Arbeitsvertrag "dem zwischen Fremden Üblichen" entsprechen.

Gerade bei einer Teilzeitbeschäftigung sei es danach aber nicht immer nötig, im Arbeitsvertrag die konkreten Arbeitszeiten festzulegen. Das ist entbehrlich, wenn diesbezügliche Unklarheiten auf die Eigenart des Arbeitsverhältnisses und der Tätigkeit zurückgehen, urteilte der BFH.

Auch eine Aufzeichnung der geleisteten Arbeitsstunden kann das Finanzamt nicht verlangen. Sogenannte Stundenzettel könnten bei einem Streit zwar als Beweise dienen, sind aber "für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen nahen Angehörigen nicht zwingend erforderlich".

(P.Vasilyevsky--DTZ)

Empfohlen

Syrische Regierungskräfte rücken in Drusenstadt Suweida ein - Israel führt Luftangriffe aus

Im Konflikt zwischen Drusen und Beduinen im Süden Syriens hat Israel nach dem Einrücken syrischer Regierungskräfte in die Provinzhauptstadt Suweida erneut Luftangriffe auf Fahrzeuge der Regierungstruppen ausgeführt. Die israelische Regierung erklärte am Dienstag, sie wolle die Drusen damit vor Angriffen des "syrischen Regimes" schützen. Die syrische Regierung wiederum erklärte, sie wolle mit ihrem Vorstoß in Suweida am dritten Tag der Kämpfe für Stabilität in der überwiegend von Drusen bewohnten Stadt sorgen.

Adoption von Erwachsenen kann auch nach Verlust von Geschäftfähigkeit möglich sein

Erwachsene können auch von Menschen adoptiert werden, die nicht mehr voll geschäftsfähig sind - wenn sie zum Zeitpunkt des notariell beurkundeten Adoptionsantrags geschäftsfähig waren. Minderjährige können in solchen Fällen allerdings nicht mehr adoptiert werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe laut einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschied. Volljährige können demnach selbst entscheiden, ob sie eine solche Wahlverwandtschaft eingehen wollen. (Az. XII ZB 320/23)

Zollstreit: EU-Verhandlungsteam fliegt nach Washington

Wenige Tage nach den jüngsten Zoll-Drohungen von US-Präsident Trump ist ein Verhandlungsteam der EU-Kommission nach Washington gereist. Eine Gruppe EU-Beamter sei "auf dem Weg" in die USA, sagte ein Kommissionssprecher am Dienstag in Brüssel. EU-Handelskommissar Maros Sefcovic habe am Montag bereits mit US-Handelsminister Howard Lutnick telefoniert, für Dienstagabend sei ein Gespräch mit dem Handelsbeauftragten Jamieson Greer angesetzt.

ADAC-Autotest: Akku von VW-E-Auto ID.3 nach Garantieablauf noch in gutem Zustand

Das VW-Elektroauto des Typs ID.3 und seine Batterie haben bei einer Zwischenbilanz nach einem bislang vierjährigen Dauertest des ADAC gut abgeschnitten. Auch nach Ende der Garantie für den Akku nach 160.000 gefahrenen Kilometern sei das Fahrzeug in einem "rundum guten Zustand", teilte der Automobilclub am Dienstag in München mit. Der Akku verfüge im Schnitt noch über rund 91 Prozent der ursprünglichen Batteriekapazität.

Textgröße ändern:

Anzeige Bild