Deutsche Tageszeitung - DGB-Chef Hoffmann begrüßt Verschärfung der Testpflicht in Betrieben

DGB-Chef Hoffmann begrüßt Verschärfung der Testpflicht in Betrieben


DGB-Chef Hoffmann begrüßt Verschärfung der Testpflicht in Betrieben
DGB-Chef Hoffmann begrüßt Verschärfung der Testpflicht in Betrieben / Foto: ©

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) unterstützt die Änderungen der Koalitionsfraktionen an der geplanten bundeseinheitlichen Corona-Notbremse und vor allem die stärkere Einbindung der Betriebe. DGB-Chef Reiner Hoffmann sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstagsausgabe), nachdem die privaten Kontakte bereits seit Monaten stark reguliert und kontrolliert worden seien, müsse nun auch die Wirtschaft "stärker in die Verantwortung genommen werden".

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Es sei daher gut und richtig, dass die Koalitionsfraktionen insbesondere bei der geplanten Testpflicht noch einmal nachgeschärft hätten und Arbeitgeber ihren Beschäftigten nun zwei Mal in der Woche ein Testangebot machen müssten, sagte Hoffmann.

Erst vor einer Woche hatte das Bundeskabinett eine Verordnung beschlossen, nach der nun alle Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet sind, ihren Beschäftigten regelmäßig Corona-Tests anzubieten. Für alle Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, muss es nun einmal pro Woche ein Test-Angebot geben; für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die häufig Kundenkontakt haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens zweimal pro Woche.

Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen zweimal wöchentlich ein Testangebot erhalten. Die Art der Tests ist egal - es können Schnell- oder Selbsttests sein. Die Kosten tragen die Arbeitgeber. Für Arbeitnehmer ist das Testen freiwillig. Die Verordnung tritt an diesem Dienstag in Kraft.

Die Koalitionsfraktionen hatten sich bis zum Montag noch auf zahlreiche Änderungen an der geplanten Bundes-Notbremse verständigt. Demnach soll unter anderem die Homeoffice-Pflicht, die bisher per Verordnung geregelt ist, nunmehr im Infektionsschutzgesetz verankert werden.

(N.Loginovsky--DTZ)

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