Deutsche Tageszeitung - Bundesgerichtshof befasst sich mit Verjährung bei Dieselklage gegen VW

Bundesgerichtshof befasst sich mit Verjährung bei Dieselklage gegen VW


Bundesgerichtshof befasst sich mit Verjährung bei Dieselklage gegen VW
Bundesgerichtshof befasst sich mit Verjährung bei Dieselklage gegen VW / Foto: ©

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag über eine der vielen Dieselklagen gegen VW verhandelt. Es ging allerdings nicht konkret um das Auto, sondern um die Frage, ob der Fall zum Zeitpunkt der Klage schon verjährt war. Diese wurde nämlich erst 2019, mehr als drei Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals, eingereicht - nachdem der Kläger sich zuvor zu einer Musterfeststellungsklage an- und wieder abgemeldet hatte. (Az. VI ZR 1118/20)

Textgröße ändern:

Der BGH muss nun entscheiden, ob diese vorübergehende Anmeldung die Verjährungsfrist von drei Jahren hemmte und ob die Frist bereits Ende 2015, also kurz nach Bekanntwerden des Skandals, begann. Der Kläger fordert die Erstattung des Kaufpreises für einen 2013 gebraucht gekauften VW Tiguan. In den Vorinstanzen hatte er damit keinen Erfolg.

Das Oberlandesgericht Naumburg kam im Juni 2020 zu dem Schluss, dass die Verjährung durch den Beitritt zum Musterfeststellungsverfahren nicht gehemmt worden sei. Der Kläger habe nicht belegt, dass er sich schon 2018 in dessen Klageregister eingetragen habe. Wenn er Ende 2015 noch nichts über seinen möglichen Anspruch gewusst habe, sei dies grobe Fahrlässigkeit, urteilte das Gericht. Die Anmeldung sei rechtsmissbräuchlich, wenn sie nur deswegen erfolgt sei, um die Verjährungsfrist zu hemmen und später eine Einzelklage zu erheben.

Ähnlich argumentierte der Anwalt von VW in der Verhandlung am BGH. Er mutmaßte, dass zahlreiche Kläger von deren Anwälten in der Musterfeststellungsklage "zwischengeparkt" worden seien, um verspätet noch klagen zu können. Der Anwalt des Klägers wiederum betonte, dass dieser nur getan habe, was ihm das Gesetz zubillige. Nicht alle Menschen informierten sich regelmäßig in den Medien und hätten schon 2015 von möglichen Ansprüchen gewusst, argumentierte er.

VW teilte nach der Verhandlung mit, dass aus Sicht des Unternehmens die Argumentation der Vorinstanz - also des Oberlandesgerichts Naumburg - überzeuge. Die Musterfestellungsklage sei dafür gemacht, mögliche Ansprüche gesammelt zu klären, "nicht dazu, länger Einzelklagen zu ermöglichen", hieß es weiter.

Die BGH-Entscheidung kann für viele Besitzer eines VW-Dieselfahrzeugs wichtig werden, die ähnlich wie dieser Kläger erst 2019 individuell geklagt haben. Wann ein Urteil verkündet wird, ist noch nicht entschieden.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Deutsche Industrie fordert Bundesregierung zur Wachstumsförderung auf

Kurz vor der Kabinettsklausur der schwarz-roten Koalition hat der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) die Bundesregierung zur Wachstumsförderung aufgefordert. Bei jeder Maßnahme der Bundesregierung müsse es "darum gehen, dass es auf Wachstum einzahlt", sagte BDI-Hauptgeschäftsführerin Tanja Gönner am Montag im ZDF-"Morgenmagazin". "Alles, was Wachstum hindert, darf im Moment nicht gemacht werden", fügte sie hinzu.

Online-Riese Shein geht am 1. September in Hongkong an die Börse

Der weltweit tätige Online-Versandhändler Shein geht am 1. September in Hongkong an die Börse. Das Unternehmen mit Sitz in Singapur will 280 Millionen Aktien anbieten und damit bis zu 13,86 Milliarden Hongkong-Dollar (knapp 1,5 Milliarden Euro) einnehmen, wie der Konzern am Montag in einer Mitteilung an die Börse erklärte.

AOK-Bundesverband fordert mehr Prävention - Kritik an niedrigen Preisen für Tabak und Alkohol

Der AOK-Bundesverband fordert in der Debatte um die Zukunft der gesetzlichen Krankenversicherung mehr vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen und sieht vor allem bei Tabak und Alkohol Handlungsbedarf. "Wir müssen bei der Prävention besser werden. Wir tun in Deutschland zu wenig dafür, dass Menschen gar nicht erst krank werden", sagte die Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben).

SPD-Präsidium verteidigt vor Kabinettsklausur Sondervermögen gegen Kritik

Vor der am Dienstag beginnenden Kabinettsklausur hat die SPD-Spitze in einem Präsidiumsbeschluss die aus ihrer Sicht positive Wirkung des 500-Milliarden-Euro Sondervermögens hervorgehoben. In dem Beschluss, der der "Rheinischen Post" (Montagsausgabe) vorliegt, heißt es, die Gegner des Sondervermögens beschwerten sich über die Schulden, die für Investitionen aufgenommen würden. "Das sind die gleichen Leute, die aus ideologischen Gründen jahrelang eine Sparpolitik zulasten unserer Infrastruktur und der Attraktivität unseres Wirtschaftsstandorts durchgesetzt haben."

Textgröße ändern: