Deutsche Tageszeitung - Gebühren für postalische Adress- und Kontoänderungen sind unzulässig

Gebühren für postalische Adress- und Kontoänderungen sind unzulässig


Gebühren für postalische Adress- und Kontoänderungen sind unzulässig
Gebühren für postalische Adress- und Kontoänderungen sind unzulässig / Foto: ©

Gebühren für nicht online mitgeteilte Änderungen der Anschrift oder Kontoverbindung sind unzulässig - und ein Unternehmen muss einen damit erzielten Gewinn in die Bundeskasse einzahlen. Das entschied das Landgericht Kiel, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Mittwoch mitteilte. Das betreffende Unternehmen, Mobilcom-Debitel, legte Berufung ein. (Az 2 U 32/21)

Textgröße ändern:

"Ein Unternehmen darf nicht von rechtswidrigen Entgelten profitieren", erklärte vzbv-Rechtsreferentin Jana Brockfeld. "Es ist richtig, dass die vorsätzlich auf unlautere Weise erzielten Gewinne abgeschöpft werden und der Öffentlichkeit zugutekommen".

Mobilcom-Debitel hatte seine Kunden dazu verpflichtet, Adress- und Kontoänderungen mitzuteilen. Kostenfrei war das allerdings nur online möglich - für eine Mitteilung über eine Adressänderung per Post berechnete das Unternehmen 99 Cent, über eine Kontoänderung 2,95 Euro. Das OLG Schleswig-Holstein erklärte diese Gebühren schon im Dezember 2019 für unzulässig: Die Bearbeitung von Adress- und Kontoänderungen sei keine Sonderleistung. Dazu sei das Unternehmen vertraglich und im Falle von Adressänderungen sogar gesetzlich verpflichtet. Dieses Urteil ist rechtskräftig.

Das Landgericht Kiel entschied daraufhin über den zu erstattenden Betrag. Mobilcom-Debitel hatte argumentiert, dass den Einnahmen von knapp 73.000 Euro Ausgaben in Höhe von 200.000 Euro gegenüberstanden - ein Gewinn sei also nicht erwirtschaftet worden. Das Landgericht Kiel entschied jedoch, dass solche allgemeinen Betriebskosten nicht von den abschöpfbaren Gewinnen abgezogen werden können und verurteilte das Unternehmen zur Rückerstattung der vollständigen Einnahmen zuzüglich Zinsen. Dagegen legte Mobilcom-Debitel Berufung beim OLG Schleswig-Holstein ein.

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Handelsstreit zwischen USA und Kanada geht mit Gegenzöllen aus Ottawa in neue Runde

Weitere Runde im Handelsstreit zwischen den USA und Kanada: Ottawa hat am Dienstag auf die jüngst von Washington verhängten Zölle mit Gegenzöllen in Höhe von 15 bis 50 Prozent reagiert. Die ab dem 8. September geltenden Zölle entsprächen dem Niveau der US-Aufschläge, erklärten kanadische Regierungsvertreter. Die deutsche Automobilindustrie äußerte sich besorgt wegen möglicher Auswirkungen des Zollstreits auf deutsche Unternehmen.

Norwegen will Nutzung von Smart Glasses stärker regulieren

Die norwegische Regierung plant eigenen Angaben zufolge, die Nutzung sogenannter Smart Glasses und ähnlicher Geräte zu regulieren und erwägt, die Gesichtserkennungs-Funktion für die Spezialbrillen zu verbieten. Digitalministerin Karianne Tung teilte am Dienstag mit, sie wolle eine Expertengruppe einberufen, die die Regierung darin beraten solle, wie Verbraucher besser vor den neuen Technologien geschützt werden könnten. Sie rief zudem den öffentlichen und den privaten Sektor auf, eigene Richtlinien zu erwägen.

Klingbeil: Bundesregierung will Zuckersteuer ausweiten

Die Bundesregierung will die geplante Zuckerabgabe auf weitere Getränke ausweiten. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) sagte am Dienstag den Sendern RTL und ntv, dass "die ganze Bundesregierung" hinter den Plänen zur Ausweitung stehe. Berichte, wonach die Zuckerabgabe auch auf Produkte mit Süßungsmitteln statt Zucker erhoben werden solle, wollte er unter Verweis auf die vertraulichen Gespräche innerhalb der Bundesregierung nicht bestätigen.

Autonomer Fahrdienst Waymo will ab Ende 2027 Robotaxis in München anbieten

Das US-Unternehmen Waymo will künftig Robotaxis in München anbieten und dafür schon in den nächsten Wochen Fahrzeuge für Testfahrten auf die Straßen der bayrischen Landeshauptstadt bringen. "In den kommenden Wochen werden die ersten Waymo-Fahrzeuge auf den Straßen Münchens zu sehen sein – zunächst noch manuell durch die Stadt gesteuert", erklärte die Tochter der Google-Mutter Alphabet am Dienstag. "Gegen Ende 2027 wollen wir unseren Fahrdienst dann für die Öffentlichkeit zugänglich machen."

Textgröße ändern: