Deutsche Tageszeitung - Oberverwaltungsgericht Münster kippt Bebauungsplan für Kohlekraftwerk Datteln 4

Oberverwaltungsgericht Münster kippt Bebauungsplan für Kohlekraftwerk Datteln 4


Oberverwaltungsgericht Münster kippt Bebauungsplan für Kohlekraftwerk Datteln 4
Oberverwaltungsgericht Münster kippt Bebauungsplan für Kohlekraftwerk Datteln 4 / Foto: ©

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat den Bebauungsplan für das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 in Nordrhein-Westfalen für ungültig erklärt. Die Standortwahl für das Kraftwerk genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen, erklärte das Gericht am Donnerstag. Dies bedeute jedoch nicht, dass das Kraftwerk nicht weiter betrieben werden dürfe. Gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, die Grundlage für den Kraftwerksbetrieb ist, sind jedoch weitere Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster anhängig.

Textgröße ändern:

Gegen den Bebauungsplan geklagt hatte unter anderem die Umweltorganisation BUND. Auch vier Privatpersonen hatten sich vor Gericht gegen die Planung gewehrt (Az. 10 D 106/14.NE, 10 D 40/15.NE und 10 D 43/15.NE).

Der Stadtrat von Datteln habe bei seiner Abwägung Fehler übernommen, die auf der Ebene der Regionalplanung gemacht worden seien, erklärte das Gericht zur Urteilsbegründung. Der für die Regionalplanung zuständige Regionalverband sei verpflichtet gewesen, "frühzeitig anderweitige vernünftige Planungsmöglichkeiten zu ermitteln". Bei der Standortsuche und Planung habe sich der Verband jedoch nur auf einen Teil seines Zuständigkeitsbereichs begrenzt.

Außerdem hätte der Regionalverband bei seiner Planung auch Alternativen wie beispielsweise die Errichtung eines Gaskraftwerks in Betracht ziehen müssen, urteilte das Gericht weiter. Ein solches Gaskraftwerk stelle "wesentlich geringere Anforderungen an den Raum" und habe "erheblich weniger Auswirkungen auf die Umwelt".

Das Steinkohlekraftwerk Datteln 4, das sich seit dem 30. Mai 2020 im Regelbetrieb befindet, kann jedoch vorerst weiter betrieben werden. Grundlage hierfür ist die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Januar 2017. Auch gegen diese Genehmigung hatten der BUND, vier weitere Privatpersonen und die Stadt Waltrop geklagt, zuständig ist der 8. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster. Welche Auswirkungen die Ungültigkeit des Bebauungsplans für den Betrieb des Kraftwerks haben werde, müsse nun der 8. Senat entscheiden, erklärte das Gericht.

Der BUND bezeichnete die Gerichtsentscheidung als "großen Erfolg". Das Urteil korrigiere "klare politische Fehlentscheidungen" - denn der Betrieb des Kraftwerks sei nicht mit dem Klimaschutz vereinbar.

Auch die Grünen in Nordrhein-Westfalen zeigten sich erfreut und gratulierten dem BUND und weiteren Klägern zu dem Erfolg. Der Urteilsspruch belege "einmal mehr die Rechtswidrigkeit des Kraftwerks". Dieses hätte "nie gebaut und erst recht nicht in Betrieb gehen dürfen".

(M.Dorokhin--DTZ)

Empfohlen

Auftritt von Volkswagen-Chef Blume bei Betriebsversammlungen erntet Kritik

Nach Wochen der Unsicherheit mit Blick auf Sparpläne beim kriselnden Autobauer Volkswagen hat sich Konzernchef Oliver Blume bei einer Betriebsversammlung in Wolfsburg den Beschäftigten gestellt - seine Rede erntete jedoch vor allem Kritik. "Sämtliche relevanten Informationen" über die Auswirkungen eines zusätzlichen Jobabbaus fehlten weiterhin, erklärte Gesamt- und Konzernbetriebsratsvorsitzende Daniela Cavallo am Dienstag in einer Mitteilung, die der AFP vorlag. "Oliver Blume hat seine Chance also verpasst, zu sagen, was ist."

Umfrage: Gamer geben im Schnitt mehr als 300 Euro pro Jahr für Spiele aus

Wer am Rechner oder der Konsole zockt, greift für sein Hobby häufig tief in die Tasche: Laut einer Umfrage des Digitalverbands Bitkom geben drei Viertel der Gamerinnen und Gamer an, dass sie sich Computer- und Videospiele etwas kosten lassen - im Schnitt 334 Euro in den vergangenen zwölf Monaten.

Verbraucherzentrale: Eon-Fernwärmekunden können sich noch Sammelklage anschließen

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat von Preiserhöhungen betroffene Kundinnen und Kunden des Fernwärmeanbieters Eon dazu aufgerufen, sich einer Sammelklage anzuschließen. Geschädigte hätten noch bis zum 14. September Zeit dazu, erklärten die Verbraucherschützer am Dienstag. "Der Eintrag ist kostenlos und online möglich." Die Sammelklage zielt darauf ab, Rückerstattungen für Verbraucherinnen und Verbraucher einzuklagen.

Regierung vor großen Aufgaben: Wirtschaftsschwäche, hybride Angriffe, Klimakrise

Die Bundesregierung ist vor dem Hintergrund großer Herausforderungen zu ihrer Kabinettsklausur zusammengekommen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verwies zum Auftakt am Dienstag auf die angespannte Wirtschaftslage, hybride Angriffe etwa mit Drohnen sowie die Klimakrise und deren Folgen. Er äußerte sich aber auch zuversichtlich: "Unser Land hat große Potenziale und es gibt überhaupt keinen Grund, uns klein zu machen."

Textgröße ändern: