Deutsche Tageszeitung - Habeck fordert Rückzahlungsmoratorium bei Corona-Soforthilfen

Habeck fordert Rückzahlungsmoratorium bei Corona-Soforthilfen


Habeck fordert Rückzahlungsmoratorium bei Corona-Soforthilfen
Habeck fordert Rückzahlungsmoratorium bei Corona-Soforthilfen / Foto: ©

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat seine Amtskollegen in den Ländern zu einem Rückzahlungsmoratorium bei den Corona-Soforthilfen aufgefordert. Einen entsprechenden Bericht des "Handelsblatt" bestätigte ein Sprecher des Ministeriums am Mittwoch auf Anfrage. Insgesamt knapp 290 Millionen Euro Hilfsgelder müssen Kleinunternehmen und Solo-Selbständige dem Bericht zufolge erstatten. Habeck schlug den Ländern nun vor, den Rückzahlungspflichtigen "angemessene Fristen" einzuräumen.

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Die Schlussberichte der Länder zu den gezahlten Coronahilfen, die diese dem Bund vorlegen müssen, sollen zudem erst Ende 2022 fällig werden, ein halbes Jahr später als ursprünglich geplant. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation "sollten wir gemeinsam den kleinen Unternehmen und Selbstständigen einen zeitlichen Aufschub für Rückzahlungen einräumen, um die Fortführung von Betrieben und insbesondere der wirtschaftlichen Existenz der vielen Solo-Selbstständigen zu sichern", schrieb Habeck.

Die Wirtschaftsminister der Länder dürften damit einverstanden sein: Sie forderten ihrerseits in einem Brief an Habeck "eine Verlängerung und Nachbesserung der Wirtschaftshilfen". In ihrem Brief erklärte der Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, Andreas Pinkwart (FDP) aus Nordrhein-Westfalen, die derzeitigen Rückforderungen erschienen angesichts der aktuellen Situation "unangebracht".

Die Angestellten der zuständigen Länderbehörden arbeiteten seit 22 Monaten "unermüdlich", erklärte Pinkwart weiter. "Angesichts dieser Situation sehen sich die Länder nicht in der Lage, die neue Überbrückungshilfe IV und die End- beziehungsweise Schlussabrechnungen der bisherigen Programme im gleichen Zeitrahmen zu gewährleisten". Eine Verlängerung der Abrechnungen der Wirtschaftshilfen, für die Soforthilfe bis zum Juni 2023, sei "unbedingt notwendig".

Die Länderminister regten zum einen Abschlagszahlungen an. So könnten die Unternehmen möglichst schnell mit Liquidität versorgt werden. Die Überbrückungshilfe IV solle zudem bis Sommer 2022 verlängert werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium bestätigte auf Anfrage den Eingang des Schreibens der Wirtschaftsminister der Länder. Zu den Forderungen wollte der Sprecher keine Stellungnahme abgeben.

(A.Stefanowych--DTZ)

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