Deutsche Tageszeitung - Für Altersvorsorge abgezweigter Lohn ist nicht pfändbar

Für Altersvorsorge abgezweigter Lohn ist nicht pfändbar


Für Altersvorsorge abgezweigter Lohn ist nicht pfändbar
Für Altersvorsorge abgezweigter Lohn ist nicht pfändbar / Foto: ©

Lohn, der durch sogenannte Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersversorgung abgezweigt wird, ist nicht mehr pfändbar. Das gilt selbst dann, wenn die Entgeltumwandlung erst nach Zugang eines Pfändungsbeschlusses vereinbart wird, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschied. Voraussetzung ist, dass dabei ein bestimmter, gesetzlich festgelegter Betrag nicht überschritten wird. (Az.: 8 AZR 96/20)

Textgröße ändern:

Im Streitfall hatte sich ein Ehepaar aus Bayern scheiden lassen. Dabei teilten sie sich unter anderem die Schulden aus einem Baudarlehen auf. Weil die Frau ihren Verpflichtungen nicht nachkam, trat der Mann in Vorleistung. Vor Gericht erstritt er, dass seine Ex ihm deswegen 22.680 Euro zahlen müsse. Als seine Ex-Frau auch dem nicht nachkam, erwirkte er einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Arbeitseinkommen.

Vom Bruttolohn der Frau in Höhe von 3020 Euro monatlich überwies der Arbeitgeber den pfändbaren Teil an ihren ehemaligen Ehemann. Die Frau entdeckte daraufhin die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung: Mit ihrem Arbeitgeber vereinbarte sie eine Entgeltumwandlung in Höhe von 248 Euro. Dadurch verringerten sich die Überweisungen des Arbeitgebers an ihren Ex um genau diesen Betrag.

Dies muss der Mann hinnehmen, wie das BAG urteilte. Laut Gesetz wirke eine Vereinbarung zur Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung wie eine Änderung des Arbeitsvertrags. Der vom Arbeitgeber auszuzahlende und damit auch der pfändbare Lohn verringere sich um den vereinbarten Betrag.

Bis zu einer bestimmten Grenze gelte dies auch dann, wenn die Entgeltumwandlung erst nach Zugang des Pfändungsbeschlusses vereinbart wird. Zur Begründung verwiesen die Erfurter Richter auf die "sozialpolitische Funktion" der betrieblichen Altersversorgung. Um diese Sicherungsfunktion zu unterstreichen, habe der Gesetzgeber extra einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung eingeführt.

Wenn die Entgeltumwandlung erst nach Zugang des Pfändungsbeschlusses vereinbart wird, gelte die Unpfändbarkeit daher aber auch nur in dem Rahmen, in dem der Umwandlungsanspruch besteht, so das BAG weiter. Dies sind vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Ab Jahresbeginn 2022 sind demnach im Westen 282 Euro und im Osten 270 für die Altersvorsorge umgewandelte Euro vor einer Pfändung geschützt.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

Iran-Krieg: US-Inflation springt im März auf 3,3 Prozent

Im Iran-Krieg ist die Inflation in den USA sprunghaft gestiegen. Die Verbraucherpreise legten im März um 3,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat zu, wie das Arbeitsministerium am Freitag in Washington mitteilte. Das waren 0,9 Prozentpunkte mehr als im Februar. Hauptgrund sind die durch den Krieg massiv erhöhten Öl- und Gaspreise.

Reiche für Direktzahlung zur Unterstützung von Pendlern in der Spritpreiskrise

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hält direkte Finanzhilfen für Pendlerinnen und Pendler zur Entlastung von den stark gestiegenen Kraftstoffpreisen für möglich. Der frühere Finanzminister Jörg Kukies (SPD) habe es geschafft, einen Direktzahlungsmechanismus über eine App einzurichten, dort seien rund 14 Millionen Kontodaten von Bürgerinnen und Bürgern hinterlegt. "Diesen Mechanismus kann man sehr wohl nutzen, um Pendler, die ganz besonders lange Strecken zu fahren haben, direkt zu entlasten und Geld zuzuweisen", sagte Reiche am Freitag den Sendern RTL und ntv.

"Arbeitsgespräch" bei Klingbeil: "Wertvoller Input" für Koalitionsausschuss

Beim Treffen von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) mit Vertreterinnen und Vertretern von Gewerkschaften und Unternehmensverbänden sind laut einer Ministeriumssprecherin Maßnahmen in der aktuellen Energiepreiskrise erörtert worden. Außerdem ging es um die generelle Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland, wie die Sprecherin am Freitag mitteilte. Über die Inhalte des Gesprächs sei Vertraulichkeit vereinbart worden. Der Finanzminister werde die diskutierten Punkte als "wertvollen Input" mit in die weiteren Gespräche innerhalb der Bundesregierung nehmen.

Stefano Gabbana tritt als Unternehmenschef zurück - behält aber "kreative Rolle"

Führungswechsel beim italienischen Modehaus Dolce & Gabbana: Der 63-jährige Mitgründer Stefano Gabbana ist als Chef des Unternehmens zurückgetreten, behält aber seine "kreative Rolle", wie das Unternehmen Freitag mitteilte. Neuer Präsident des Modehauses wird der bisherige Geschäftsführer Alfonso Dolce, Bruder des Mitgründers Domenico Dolce.

Textgröße ändern: