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Die Umweltorganisation BUND ist vor Gericht mit einer Klage gegen die Fortf

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Gegenstand des Verfahrens waren zwei Betriebspl

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Steinmeier startet bundesweite Aktion für das Ehrenamt

Mit einer Auftaktveranstaltung in Berlin startet Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier am Freitag eine bundesweite Mitmachaktion für zivilgesellschaftliches Engagement. Steinmeier ist Initiator und Schirmherr der Aktion "Der Ehrentag - für dich, für uns, für alle", die im nächsten Jahr zum ersten Mal stattfinden soll. Mit der Aktion will Steinmeier nach Angaben des Bundespräsidialamts deutschlandweit "zur Beteiligung, zu eigenen Aktionen und Aktivitäten, zum Ausprobieren und Mitmachen" einladen.

Melania Trump kündigt Veröffentlichung von KI-Hörbuch an

Melania Trump hat die Veröffentlichung eines mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellten Hörbuchs angekündigt - obwohl sie sich kürzlich ausgerechnet gegen KI-generierte Bilder im Zusammenhang mit sogenannter Rachepornografie eingesetzt hat. Sie fühle sich "geehrt", der Öffentlichkeit "Melania - Das KI-Hörbuch" zu präsentieren, erklärte die Ehefrau von US-Präsident Donald Trump am Donnerstag in Onlinenetzwerken. Das Hörbuch werde vollständig von KI mit ihrer "eigenen Stimme" gesprochen, fügte sie hinzu. "Lasst die Zukunft des Verlagswesens beginnen."

Frauen besonders durch Altersarmut gefährdet - 2,1 Millionen Betroffene

Rund 2,1 Millionen Rentnerinnen haben im vergangenen Jahr unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze gelebt. Das geht aus einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes auf Anfrage des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) hervor, aus dem der "Stern" am Freitag berichtet. Demnach sind Frauen von Altersarmut häufiger betroffen als Männer: Den 2,1 Millionen Rentnerinnen standen 1,3 Millionen Rentner unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze gegenüber.

Urteile: Pflegeheime dürfen Entgelte nicht einseitig erhöhen

Zwei Berliner Gerichte haben bekräftigt, dass Pflegeheime die Entgelte der Bewohnerinnen und Bewohner nicht einseitig erhöhen dürfen. Jede Erhöhung sei eine Vertragsänderung und "bedarf der Zustimmung" der Bewohnenden, erklärte die Verbraucherzentrale Berlin am Donnerstag unter Verweis auf Urteile des Landgerichts und des Kammergerichts. In den verhandelten Fällen hatten die Bewohnenden der Erhöhung aktiv widersprochen. (Az. 15 O 414/23 und Az. 23 UKl 8/24)

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