Deutsche Tageszeitung - Oberste Verbraucherschützerin befürwortet Übergewinnsteuer für Lebensmittelkonzerne

Oberste Verbraucherschützerin befürwortet Übergewinnsteuer für Lebensmittelkonzerne


Oberste Verbraucherschützerin befürwortet Übergewinnsteuer für Lebensmittelkonzerne
Oberste Verbraucherschützerin befürwortet Übergewinnsteuer für Lebensmittelkonzerne / Foto: © AFP/Archiv

Die Vorsitzende des Bundesverbandes der Verbraucherschutzzentralen (vzbv), Ramona Pop, hat eine Übergewinnsteuer für Lebensmittelkonzerne ins Spiel gebracht. Die teilweise Abschöpfung krisenbedingter Übergewinne der Energiekonzerne sei "ein gutes Modell, das auch auf andere Wirtschaftsbereiche übertragbar sein könnte", sagte Pop der "Bild am Sonntag". "Gesunde Ernährung darf keine Frage des Geldbeutels sein."

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"Jeder von uns kennt Produkte, bei denen die Packungsgröße reduziert und der Preis erhöht wurde", betonte Pop. "Ob und wie stark sich Lebensmittelkonzerne und Handel an der Krise bereichern, wird sich am Ende an ihren Gewinnen zeigen, ob es auch dort Übergewinne gibt", fügte die oberste Verbraucherschützerin hinzu.

Mit der Übergewinnsteuer sollen Energiekonzerne einen Teil ihrer Rekordgewinne abgeben, die sie infolge der hohen Preise wegen der russischen Invasion der Ukraine erwirtschaftet haben.

Auch bei den Preiserhöhungen der Energieversorger sieht Pop Anzeichen für missbräuchliches Verhalten. "Die Welle an Preiserhöhungen zum 1. Januar war ziemlich gewaltig", sagte sie. Auffällig viele Energieversorger hätten ihre Tarife so stark erhöht, "dass sie über den Preisbremsen liegen".

Sie erwarte vom Kartellamt ein strenges Vorgehen "gegen schwarze Schafe auf dem Energiemarkt und missbräuchliche Preiserhöhungen". Die Verbraucherzentralen leiteten demnach im vergangenen Jahr insgesamt 45 Abmahnverfahren gegen Energieversorger ein, das sind 23 mehr als im Jahr davor. Die Verfahren führten 2022 bereits zu 17 Klagen.

(L.Møller--DTZ)

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