Deutsche Tageszeitung - Längere Haltbarkeit und mehr Recycling - EU-Einigung auf nachhaltigere Produkte

Längere Haltbarkeit und mehr Recycling - EU-Einigung auf nachhaltigere Produkte


Längere Haltbarkeit und mehr Recycling - EU-Einigung auf nachhaltigere Produkte
Längere Haltbarkeit und mehr Recycling - EU-Einigung auf nachhaltigere Produkte / Foto: © AFP

Ob Elektrogeräte, Textilien oder Möbel - in Europa verkaufte Produkte aller Art sollen künftig nachhaltiger sein. Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten einigten sich in der Nacht zum Dienstag auf angepasste Vorgaben zum Beispiel zur Energieeffizienz oder zum Anteil von recycelten Materialien. Die Einigung sieht nach Angaben der EU-Kommission auch ein weitreichendes Verbot des Vernichtens unverkaufter Textil- und Schuhprodukte vor.

Textgröße ändern:

Die sogenannte Ökodesign-Verordnung ersetzt eine Richtlinie, die bislang vor allem Vorgaben zum Energieverbrauch von Elektrogeräten machte. Diese Vorschriften werden nun deutlich verschärft und ausgeweitet, etwa um das Vernichtungsverbot für Textilien und Schuhe. Auch Unternehmen in anderen Bereichen sind dazu angehalten, Maßnahmen gegen derartige Ressourcenverschwendung zu unternehmen.

Das künftige Gesetz enthält erstmals auch eine rechtliche Definition von sogenanntem vorzeitigem Verschleiß - wenn Hersteller eine verkürzte Lebensdauer ihrer Produkte bereits von Anfang an mit einplanen. Weitere Vorgaben betreffen Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Nachrüstbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten.

So wird etwa die Verwendung von Grundstoffen, die der Wiederverwendung oder dem Recycling der Produkte entgegenstehen, eingeschränkt. Zudem wird ein digitaler Produktpass mit genauen und aktuellen Informationen zu Produkten eingeführt, um die Transparenz zu erhöhen und Verbrauchern Auskunft über die Nachhaltigkeit geben.

Für welche Produkte und Stoffe die Regeln im Detail gelten, soll in weiteren Schritten durch die EU-Kommission festgelegt werden. Die Brüsseler Behörde nannte vorrangig Textilien, Möbel und Matratzen, Elektrogeräte, Metallerzeugnisse, Reifen, Farben, Schmierstoffe und Chemikalien.

"Mit der Ökodesign-Verordnung wird Müll zum Designfehler und Nachhaltigkeit zur Norm auf dem Binnenmarkt", erklärte die Grünen-EU-Abgeordnete Anna Cavazzini. "So können sich Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein, dass das T-Shirt, das Sofa oder das Küchengerät Mindestkriterien erfüllt, um Klima, Umwelt und Ressourcen zu schonen." Mit der erstmaligen Definition des Phänomens des vorzeitigen Verschleißes "sagen wir Schrottprodukten den Kampf an".

"Der Charme des Instrumentes ist, dass die Regeln nicht nur für diejenigen Hersteller gelten, die in Europa produzieren, sondern auch für Importe", erklärte der CDU-Abgeordnete Peter Liese. "Das heißt, auch chinesische und amerikanische Firmen, die ihre Geräte auf dem europäischen Markt verkaufen wollen, müssen sich an die Regeln halten."

Der europäische Unternehmerverband Business Europa begrüßte die Einigung grundsätzlich. Der Vorsitzende Markus Beyrer hob positiv hervor, dass den Unternehmen nun mehr Zeit gegeben werde als im ursprünglichen Vorschlag vorgesehen war. Allerdings gebe es noch einige Unklarheiten, die zu rechtlichen Unsicherheiten führen könnten. Die EU-Kommission müsse jetzt sorgsam arbeiten und nachlegen.

Die Einigung von Parlament und Mitgliedstaaten muss jeweils noch formell bestätigt werden.

(G.Khurtin--DTZ)

Empfohlen

Umfrage: Mehrheit der Hausbesitzer für Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

Eine große Mehrheit der Hausbesitzer in Deutschland spricht sich einer Umfrage zufolge für eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden aus. 78 Prozent der Hausbesitzer halten die Einführung einer solchen Versicherungspflicht für richtig, wie das Vergleichsportal Verivox am Freitag mitteilte. Bei den Mietern seien es 79 Prozent. Die Hausbesitzer wären demnach im Schnitt bereit, jährlich 286 Euro für eine Elementarschadenversicherung auszugeben.

Berufungsgericht in den USA setzt Zölle von Trump vorläufig wieder in Kraft

Ein Berufungsgericht in den USA hat die von Präsident Donald Trump verhängten Zölle vorläufig wieder in Kraft gesetzt. In einem Eilverfahren gab das Berufungsericht damit am Donnerstag einem Einspruch der US-Regierung gegen eine vorherige Aufhebung vieler Zölle durch das US-Handelsgericht statt. Das Berufungsgericht will später in der Hauptsache entscheiden. Die Zölle bleiben somit vorerst in Kraft.

Trump wirft US-Notenbankchef Powell bei Treffen erneut "Fehler" vor

US-Präsident Donald Trump ist erstmals in seiner zweiten Amtszeit mit Notenbankchef Jerome Powell zusammengekommen. Die Sprecherin des Weißen Hauses, Karoline Leavitt, sagte am Donnerstag, der Präsident habe Powell vorgeworfen, "einen Fehler zu machen, weil er die Zinssätze nicht senkt". Powell verteidigte dagegen die Unabhängigkeit der Zentralbank gegen Trumps Kritik, wie die Federal Reserve (Fed) mitteilte.

Rückschlag für Trump: US-Gericht blockiert Zölle - Regierung legt Berufung ein

Rückschlag für Donald Trump: Das Gericht für internationalen Handel in New York hat die Zollpolitik des US-Präsidenten für rechtswidrig erklärt und die meisten von ihm verhängten Aufschläge blockiert. An der New Yorker Wall Street stiegen am Donnerstag teils die Aktienkurse, bei Wirtschaftsexperten fiel die Entscheidung auf ein gemischtes Echo. Die Trump-Regierung sprach von einem "Justizputsch" und will das Urteil anfechten.

Textgröße ändern: