Deutsche Tageszeitung - Neue Streiks an deutschen Ryanair-Standorten

Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild
Anzeige Bild

Neue Streiks an deutschen Ryanair-Standorten


Neue Streiks an deutschen Ryanair-Standorten
Neue Streiks an deutschen Ryanair-Standorten / Foto: ©

Neue Streiks bei Ryanair in Deutschland: Die Piloten und Flugbegleiter der irischen Billigfluglinie sind aufgerufen, am Mittwoch an allen deutschen Standorten für 24 Stunden ihre Arbeit niederzulegen, wie die Gewerkschaft Verdi und die Vereinigung Cockpit am Montag mitteilten. Die deutschen Ryanair-Piloten hatten bereits vor einem Monat gestreikt, damals fielen hunderte Flüge aus.

Anzeige Bild

Textgröße ändern:

Die Vereinigung Cockpit (VC) rief alle festangestellten Ryanair-Piloten von Mittwoch um 03.01 Uhr bis Donnerstag um 2.59 Uhr zum Streik auf. Bereits vor einem Monat waren die Piloten der Billigfluggesellschaft in Deutschland und anderen europäischen Ländern in den Ausstand getreten, europaweit fielen 400 Flüge aus.

Die Piloten fordern seit Monaten bessere Arbeitsbedingungen und eine höhere Vergütung. Ryanair habe aber noch immer "kein verbessertes Angebot unterbreitet", monierte VC. "Trotz des deutlichen Zeichens durch den Streik Anfang August herrscht immer noch Stillstand am Tariftisch. Wir erwarten endlich Lösungen", erklärte VC-Verhandlungsführer Ingolf Schumacher.

Der Verdi-Streikaufruf richtet sich an die rund tausend Ryanair-Flugbegleiter in Deutschland, die ebenfalls für eine bessere Entlohnung kämpfen. Eine zweite Verhandlungsrunde zwischen den Tarifparteien in der vergangenen Woche hatte kein Ergebnis gebracht.

Verdi nannte das vorliegende Angebot von Ryanair "völlig indiskutabel". Mit dem Streik solle nun der "Druck auf die Arbeitgeber" erhöht werden. Die Gehälter der Flugbegleiter bei Ryanair seien "so niedrig, dass sie nicht ausreichen, um einen auskömmlichen Lebensstandard zu sichern", erklärte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. "Dazu kommen schlechte Arbeitsbedingungen und ein massiver Druck auf die Beschäftigten."

Das Unternehmen sieht sich seit längerem Vorwürfen ausgesetzt, seine Mitarbeiter deutlich schlechter zu bezahlen als andere Billigfluggesellschaften. Mit den Pilotengewerkschaften in Irland und Italien konnte sich Ryanair inzwischen einigen. Das Unternehmen hatte sich erst im vergangenen Jahr bereiterklärt, Gewerkschaften überhaupt anzuerkennen.

(W.Uljanov--DTZ)

Empfohlen

Umweltminister Schneider vergibt erstmals Blauen Engel für Software

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) vergibt am Mittwoch erstmals den Blauen Engel für Softwareprodukte. Das Umweltzeichen bekommen die beiden Unternehmen Nextcloud Server und Green Metrics Tool, wie das Bundesumweltministerium in Berlin der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. Ausgezeichnet werden die Unternehmen für ressourcen- und energieeffiziente und dabei quelloffene Software.

Trump spricht mit Blick auf Proteste in Los Angeles von Invasion durch "ausländischen Feind"

US-Präsident Donald Trump hat mit Blick auf die Proteste in Los Angeles von einer Invasion aus dem Ausland gesprochen. "Wir werden nicht zulassen, dass eine amerikanische Stadt von einem ausländischen Feind überfallen und erobert wird", sagte Trump am Dienstag vor Soldaten am Militärstützpunkt Fort Bragg. Die Protestierenden bezeichnete er als "Tiere".

Zahl der Einbürgerungen in Deutschland 2024 um fast die Hälfte gestiegen

Im vergangenen Jahr sind in Deutschland 291.955 Ausländer eingebürgert worden. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Zahl um 91.860 Einbürgerungen oder 46 Prozent auf einen Höchststand seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Ein Grund für die hohe Zahl lag auch in der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts mit verkürzten Einbürgerungsfristen im vergangenen Jahr.

Bundesverwaltungsgericht prüft Verbot von "Compact"-Magazin

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Dienstag mit seiner Verhandlung über das Verbot des rechtsextremistischen "Compact"-Magazins begonnen. Die Compact-Magazin GmbH wurde vor knapp einem Jahr verboten, das Bundesinnenministerium begründete das mit verfassungsfeindlichen Zielen. Das Gericht entscheidet nun, ob das Verbot bestehen bleibt. (Az. 6 A 4.24)

Textgröße ändern:

Anzeige Bild