Deutsche Tageszeitung - Beherbergungsverbot in Pandemie: Hotel muss gezahlte Kosten zurückzahlen

Beherbergungsverbot in Pandemie: Hotel muss gezahlte Kosten zurückzahlen


Beherbergungsverbot in Pandemie: Hotel muss gezahlte Kosten zurückzahlen
Beherbergungsverbot in Pandemie: Hotel muss gezahlte Kosten zurückzahlen / Foto: © AFP/Archiv

Ein Hotel muss bereits gezahlte Übernachtungskosten zurückzahlen, wenn der Aufenthalt wegen eines pandemiebedingten Beherbergungsverbots nicht wie geplant stattfinden konnte. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch und gab damit einer Klägerin recht, die im Oktober 2019 mehrere Zimmer in einem Hotel in Lüneburg gebucht hatte. Die Reise sollte im Mai 2020 stattfinden. (Az. VIII ZR 363/21)

Textgröße ändern:

In der Zwischenzeit brach aber die Coronapandemie aus. Wenige Tage vor der geplanten Reise sagte die Klägerin sie ab und bat um Rückzahlung der Übernachtungskosten von etwa 1000 Euro. Sie hatte allerdings einen nicht stornierbaren Tarif gewählt. Das Hotel wollte nicht zahlen und bot stattdessen die Verschiebung des Aufenthalts auf einen anderen Termin im Jahr 2020 an, was wiederum die Beklagte nicht wollte.

Sie zog in Berlin vor Gericht. Das Landgericht gab ihr weitgehend recht. Gegen dessen Urteil wandte sich das Hotel an den BGH, der die Revision aber nun zurückwies. Die Klägerin sei wirksam von dem Vertrag zurückgetreten, erklärte er. Durch das in Niedersachsen geltende Beherbergungsverbot in dem Zeitraum sei es dem Hotel verboten gewesen, die Zimmer für Urlaubsreisen zu vermieten. Die geschuldete Leistung sei also rechtlich unmöglich geworden.

Die Klägerin habe für einen konkreten Zeitraum gebucht und somit klargemacht, dass sie nur für den Zeitraum Interesse an den Hotelzimmern hatte. Länger abzuwarten habe ihr nicht zugemutet werden können. Es sei damals nicht absehbar gewesen, wie sich das Infektionsgeschehen entwickle und wann wieder Urlaubsreisen möglich sein würden.

Zwar sei die Verlängerung des Beherbergungsverbots erst vier Tage nach der E-Mail, mit der sie absagte, wirksam geworden. Doch habe sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen können, dass im Buchungszeitraum keine Reise stattfinden könne, erklärte der BGH.

(N.Loginovsky--DTZ)

Empfohlen

BGH urteilt über Datenspeicherung bei zu spät bezahlten Rechnungen durch Schufa

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Donnerstag (08.45 Uhr) darüber, wie lange die Schufa Daten über Zahlungsausfälle speichern darf, wenn die Schulden bezahlt wurden. Im konkreten Fall beglich der Kläger Forderungen trotz Mahnungen und einem Vollstreckungsbescheid erst nach längerer Zeit. Daten über solche Zahlungsausfälle speichert die Schufa für bis zu drei Jahre nach der Bezahlung, weshalb Betroffene beispielsweise Miet- oder Kreditverträge oft nicht bekommen. (Az. I ZR 97/25)

Rom und Paris bremsen bei Mercosur-Abkommen - Merz für Unterzeichnung noch in diesem Jahr

Am Samstag soll das Handelsabkommen der EU mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten in Brasilien unterzeichnet werden - doch die Einigung wackelt: Sowohl Rom als auch Paris fordern eine spätere Abstimmung und zusätzliche Schutzklauseln für europäische Landwirte. "Es wäre verfrüht, das Abkommen in den kommenden Tagen zu unterzeichnen", sagte Italiens Regierungschefin Giorgia Meloni am Mittwoch. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hingegen will sich beim EU-Gipfel "intensiv" für eine Unterzeichung noch in diesem Jahr einsetzen.

Bund und Länder eröffnen Gemeinsames Drohnenabwehrzentrum

Bund und Länder bündeln ihre Kräfte für die bessere Abwehr von Drohnen: Mit Ministerkollegen aus den Ländern eröffnete Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) am Mittwoch das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum in Berlin. Das Zentrum soll nach Angaben seines Ministeriums rund um die Uhr in Betrieb sein; es sei darauf ausgelegt, "kurzfristig und koordiniert auf Gefährdungen der Sicherheitslage zu reagieren".

Mercosur-Abkommen wackelt: Rom und Paris stellen sich quer

Die für Samstag angestrebte Unterzeichnung des Handelsabkommens der EU mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten wackelt. Sowohl Italien als auch Frankreich pochen auf eine spätere Abstimmung und zusätzliche Schutzklauseln für europäische Landwirte. "Es wäre verfrüht, das Abkommen in den kommenden Tagen zu unterzeichnen", sagte die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni am Mittwoch. Frankreich werde sich "entscheiden dagegen stellen", sollte die EU den Abschluss forcieren wollen, hieß es in Paris.

Textgröße ändern: