Deutsche Tageszeitung - Bundesbank: Vermögensungleichheit seit 2022 gewachsen

Bundesbank: Vermögensungleichheit seit 2022 gewachsen


Bundesbank: Vermögensungleichheit seit 2022 gewachsen
Bundesbank: Vermögensungleichheit seit 2022 gewachsen / Foto: © AFP

Die Vermögensungleichheit in Deutschland hat laut einer Untersuchung der Bundesbank zuletzt wieder zugenommen. Die Schere zwischen Arm und Reich habe sich seit Ende des Jahres 2022 wieder weiter geöffnet, heißt es in einem am Montag vorgestellten Bericht der Bank. Der Anteil der vermögensärmeren Haushalte am Gesamtvermögen, der seit 2014 stetig zugenommen hatte, ist demnach seit 2022 wieder gesunken.

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Ausschlaggebend dürften die hohen Preis- und Zinssteigerungen sein, die besonders ärmere Haushalte trafen: Die Entwicklung der Vermögensungleichheit müsse "vor dem Hintergrund der jüngst hohen Inflationsraten, der damit verbundenen geldpolitischen Straffung sowie des verhaltenen Wirtschaftswachstums gesehen werden", erklärten die Bundesbank-Experten.

Die Bundesbank erhebt für den Zeitraum ab 2009 Daten zum Vermögen der Haushalte und deren Entwicklung. Demnach ist das mittlere Nettovermögen seit Beginn der Erhebung deutlich angestiegen. 2009 gehörten Haushalte mit einem Vermögen von mehr als 54.000 Euro zur reicheren Hälfte, 2023 lag der Median bereits bei 103.000 Euro.

Im internationalen Vergleich ist die Vermögensungleichheit in Deutschland der Bundesbank zufolge "recht hoch". Den Vergleich ermöglicht der sogenannte Gini-Koeffizient: Ein Gini-Wert von null Prozent bedeutet, dass alle Bürger über gleich viel Vermögen verfügen; bei 100 Prozent besitzt ein Bürger das gesamte Vermögen. Im Euroraum liegt die so gemessene Ungleichheit zwischen 56 und 77 Prozent. "Dabei rangiert Deutschland mit einem Wert von knapp 77 Prozent am oberen Rand", erklärte die Bundesbank.

Die Experten weisen allerdings auch daraufhin, dass Ansprüche an gesetzliche Alterssicherungssysteme in der Statistik nicht berücksichtigt werden. "Entsprechende Berechnungen für Deutschland zeigen, dass die Nettovermögensungleichheit bei Berücksichtigung der gesetzlichen Altersvorsorge deutlich geringer ausfällt als ohne Einbeziehung."

(O.Tatarinov--DTZ)